Zuschlag erteilt
SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Offenburg - hier: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger
Auftraggeber: DB Netz AG · Frankfurt am Main
DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Offenburg am 16.10.2023 vergeben, Zuschlag an KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau.
Zuschlag an
KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau Wilsdruff
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 16.10.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 08.10.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Elektroinstallation: SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Offenburg - hier: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger
- Wo
- Offenburg, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 11.10.2023 bis 31.12.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- 77652 Offenburg
- Kreis
- Ortenaukreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE134
Verlauf
- 03.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg. Auf dieser…
- 03.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg. Auf dieser…
- 03.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 03 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg. Auf dieser…
- 07.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 04 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg. Auf dieser…
- 08.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 08.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 08.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 08.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den…
- 03.09.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den…
- 04.09.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 8 - Nichtnutzbarkeit von Sperrpausen ursächlich hierfür sind kurzfristig durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen der DB AG sowie nicht vollständig durchgehende Besetzung von Stellwerken. Mit der vorliegenden Mehrkostenanzeige macht der AN diese Aufwendungen geltend. 13 -…
- 19.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA16: Im Hauptvertrag sind lediglich Querungen mit den Dimensionen DN 300 und DN 400 enthalten und vereinbart. Nun stellt sich im Bauablauf fest, dass im konkreten Fall, Querungen mit den Dimensionen DN 500 (km 144,460, km 144,763, km 144,872) und DN 600 (km 144,876) notwendig…
- 19.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA19: Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 26.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit den KTB-Leistungen für den genannten Bereich beauftragt. Somit kann der AN seine Hauptleistung, die Herstellung des KTB sonst nicht regelkonform erbringen. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Die für die KTB-Maßnahmen erforderlichen SSP sind…
- 07.05.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - s handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 16.05.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 28 Die Lieferungen und der Einbau von Kabelschächten Gr. X sind nicht im Hauptvertrag enthalten. Diese Leistungen werden zur Sicherung des Gesamtprojektzieles notwendig. Durch Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG…
- 04.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA38 Die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar, daher handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären…
- 16.07.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 25 Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten…
- 25.07.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 27 Im Zuge der Projektentwicklung entstand eine Behinderung durch ein Gründungshindernis an der ursprünglich geplanten Gleisquerung. Durch Verlegung der Gleisquerung entsteht ein erheblicher Mehraufwand durch zusätzliche planerische Leistungen und Vermessungsleistungen. Diese…
- 13.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA34 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der…
- 13.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA12 Die vertragliche Prüfzeit der Statiken der Überbauten Strecke 1740/1745 wurde überschritten wurden. Folglich müssen Maßnahmen zur Beschleunigung durch den AN ergriffen werden, wie bspw. die Bindung eines weiteren NU, um die ursprüngliche Terminschiene halten zu können.…
- 10.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der…
- 07.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA046: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung…
- 17.03.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 56 Bei der Vergabe an einen weiteren AN gäbe es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen, vor Allem im Leistungsablauf. Für diese zusätzlichen Leistungen wird spezielles Fachwissen benötigt. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der…
- 16.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 62 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung…
- 23.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 65 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung…
- 07.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 63 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung…
- 08.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 70 Bei Wechsel des AN wäre das zeitnahe Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden, vor allem da vorhandenes Fachwissen auch für diese zusätzlichen Leistungen benötigt werden. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter…
- 27.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 59 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung…
- 31.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 71 Bei Beauftragung eines zweiten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss, z.B. wegen geänderter Kabelwege. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf…
- 29.07.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 66 Bei Wechsel des AN wäre das zeitnahe Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden, vor allem da vorhandenes Fachwissen auch für diese zusätzlichen Leistungen benötigt werden. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter…
- 01.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Bei der Suchschachtung am Standort des Signalauslegers (SIA) bei Kilometer 1 ,920 war eine Leitung im Boden gefunden worden. Diese Leitung befindet sich genau dort, wo das Fundament für den Signalausleger gebaut werden soll und überschneidet sich räumlich mit dem geplanten…
- 01.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 75 - Durch die erhöhte Anzahl an Öffnungen der Schächte sind Mehrkosten entstanden. Diese Leistungen sind kein Bestandteil des Hauptvertrags, sind für den Projekterfolg aber zwingend notwendig. Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre eine einheitliche Leistungsdurchführung und…
- 01.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 84 - Im Zuge des Projektverlaufs ergab sich nach Erstellung der P T -Planung eine erhebliche Erhöhung der Kabelmengen, d.h. um das Fünffache (von 38.000m auf 200.000m). Da das Lager in Offenburg nicht ausreichend Lagerkapazitäten hatte, musste entsprechend der Lagerplatz in…
- 01.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 88 - Im Projektverlaufwurde abgelehnt, die Kabel auf der linken Seite der Eisenbahnbrücke über die Kinzig in einem Glasfaser- verstärktem Kanal zu verlegen. Deshalb wurde vorgeschlagen, die neuen Kabel auf der rechten Seite zu verlegen, wo schon Kabel liegen. Dafür müssen zwei…
- 07.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 1 - Im Zuge des Projektverlaufs stellte sich heraus, dass die Signalausleger an den Standorten km 146,460 und km 146,550 nicht errichtet werden konnten, wie in der PTI-Planung vorgesehen. Zur Planung der neuen Standorte musste ein neues sog. Querprofil erstellt werden, aus dem…
- 07.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 83 - Im Zuge des Projektverlaufs waren an den Bahnübergängen Ohlsbach 1+2 weitere Kabeltiefbauleistungen notwendig. Allerdings ist eine strikte Abgrenzung zu den MKA 81 und MKA 82 erforderlich, da Teile des K TB sowohl für das ESTW als auch für die BÖ-Anlagen genutzt werden.…
- 08.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 74 - Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung nicht vorhanden, wodurch mögliche Synergieffekte verloren gehen. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs…
- 08.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 5 - Bei der Kabeleinweisung am 18.03.2026 wurde festgelegt, dass Schächte zum Suchen der Kabel gebaut werden. Damit soll gezeigt werden, dass im Bereich der Gründung neuer Signale km 154,655 (gern. Plan) bzw. Km 154,654 (gern. Verschiebung) keine anderen Leitungen im Weg sind.…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
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Den Zuschlag hat KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau erhalten.
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