Zuschlag erteilt
SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Niederschopfheim+Lahr - hier: Kabeltiefbauarbeiten
Auftraggeber: DB Netz AG · Frankfurt am Main
DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Lahr (Schwarzwald) am 01.08.2023 vergeben, Zuschlag an Bahnbau Weidlich GmbH.
Zuschlag an
Bahnbau Weidlich GmbH Heinersdorfergrund
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 01.08.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 29.04.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Elektroinstallation: SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Niederschopfheim+Lahr - hier: Kabeltiefbauarbeiten
- Wo
- Lahr (Schwarzwald), Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 11.08.2023 bis 31.12.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- 77933 Lahr (Schwarzwald)
- Kreis
- Ortenaukreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE134
Verlauf
- 12.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 8 - Zur Risikominimierung sollen zusätzliche Suchschürfe an allen Querungen bei der Maßnahme ESTW Lahr ausgeführt werden und der Grundwasserstand dokumentiert werden. Nach Abgleich der angetroffenen Wasserstände im Bereich UK der geplanten Querung ist die bauliche Umsetzung der…
- 14.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Im unmittelbaren Baubereich der zu erstellenden Baugrube für das Modulgebäude Lahr müssen Bäumegefällt werden. Diese Leistung ist zwingend erforderlich, damit der AN seinen ursprünglichen VErtrag erfüllen kann. Da das Fällen der Bäume Baubegleitend durchgefüht wird, ist…
- 16.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 - Die Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Lahr. Auf dieser…
- 25.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 25.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 25.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 06 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 25.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 04 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 28.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05 - Gemäß KTB-Ausführungsplanung sind entlang der Bestandstrasse neue Betonkabelkanäle einzubauen. Um dies zu ermöglichen, ist der Rückbau des Bestandskabelkanals erforderlich. Da die Bestandstrasse mit den Bestandskabel belegt ist, müssen diese Kabel gesichert werden. Für…
- 28.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 22.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Suchschürfe nur Baubegleitend durch geführt werden können, sind diese durch den selben Bau-AN zu erbringen. Bei Beauftragung eines weiteren AN, müsste dieser jedes mal bestellt werden, was den Bauablauf massiv gefährdet. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu…
- 23.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 23.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Fläche, auf der die Container aufgestellt werden, bereits vom AN angemietet ist, ist es wirtschaftlich sinnvoll, diese Leistung mit zu erbringen. Andernfalls müsste eine zusätzliche Fläche angemietet werden. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil…
- 23.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Fläche, auf der die Container aufgestellt werden, bereits vom AN angemietet ist, ist es wirtschaftlich sinnvoll, diese Leistung mit zu erbringen. Andernfalls müsste eine zusätzliche Fläche angemietet werden. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil…
- 23.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 23.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 28.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Niederschopfheim. Auf dieser…
- 05.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14 Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 05.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Der AN ist laut Vertrag mit den Kabeltiefbauarbeiten für den Bereich Niederschopfheim beauftragt.Da die zusätzlichen Leistungen (Entsorgung Boden >Z2) zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft…
- 23.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzliche Leistung ist nicht den beauftragtem Hauptvertrag abgedeckt und führt zu Mehrkosten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche…
- 23.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA14: Die Fa. Bahnbau Weidlich ist mit der Ausführung der KTB-Leistungen beauftragt. Die Ausführung konnte aufgrund einer abgesagten Sperrpause vom 08.05. bis 09.05.2024, welche nicht der BAU-AN zu vertreten hat, nicht erfolgen. Die Leistung hätte somit auch nicht durch einen…
- 29.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 22: Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier…
- 06.05.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Der Wechsel des AN würde zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs führen. Außerdem wäre eine enge logistische Kooperation notwendig. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde für das konkrete…
- 07.05.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 28 - Der Wechsel des AN würde zu Schwierigkeiten beim lückenlosen Prozessablauf der verschiedenen Leistungen führen und es könnten Leistungen mit unterschiedlich technischen Merkmalen entstehen, die mit Schwierigkeiten verbunden wären. Auch bei Beschleunigung des Prozesses wäre…
- 05.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 24 Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren…
- 08.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 20 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreung der…
- 18.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die…
- 15.07.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 37 - Durch die Absage der Betra F613170 25 entstanden dem AN zusätzliche Kosten, die kein Bestandteil des HV sind, aber untrennbar mit der Hauptleistung verbunden sind. Die erbrachten zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des…
- 15.07.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 32 - Dem AN entstanden durch die veränderte Vorgehensweise erhebliche Mehrkosten aufgrund Bereitstellung zusätzlichen Personals und Materials. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV. Die zusätzlichen Leistungen des AN beziehen sich ausschließlich auf…
- 12.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 34 - Die in der MKA 34 aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten…
- 12.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA033-034_038_040: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und…
- 07.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 29 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und - betreuung der…
- 10.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der…
- 05.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA021: Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Bauablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden…
- 05.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA035: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung…
- 08.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 46 Das Vertragsverhältnis wurde wegen mangelhafter Leistungserbringung gekündigt.
- 09.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 25 Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Projektablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden…
- 05.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 47 Das Vertragsverhältnis wurde wegen mangelhafter Leistungserbringung gekündigt.
- 13.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und - betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche…
- 19.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 50 Die Dauer eines neuen Ausschreibungsverfahrens würde zu einer unzumutbaren Unterbrechung führen. Außerdem käme es bei Vergabe an einen weiteren AN zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen hinsichtlich des Leistungsablaufs. Weiterhin würde spezielles…
- 22.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 49 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung…
- 13.03.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 49 Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche…
- 13.03.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 41 Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche…
- 01.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 49 Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Projektablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden…
- 02.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 43 Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche…
- 03.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 51 Diese Beeinträchtigungen waren nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind aber untrennbar verbunden mit der Hauptleistung
- 29.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 44 Gründe waren u.a. ausgefallene oder verkürzte Betren und technische Störungen. Die Dokumentation aller Kürzungen liegt vor. Die Stillstands- und Wartezeiten von Personal und Technik entstanden sind zusätzlichen Leistungen und kein Bestandteil des HV aber für den…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Bahnbau Weidlich GmbH erhalten.
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