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Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 31.05.2024

ABS Groningen - Bremen (Wunderline) 50 Hz

Auftraggeber: DB Netz AG · Frankfurt am Main

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Bremen am 20.07.2023 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

Zuschlag an

Rail Power Systems GmbH München

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
20.07.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 12.04.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Elektroinstallation: ABS Groningen - Bremen (Wunderline) 50 Hz
Wo
Bremen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
02.08.2023 bis 23.12.2024

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Vorhaben Wunderline Baustufe I, Modernisierung Strecke 1575 und ESTW Ihrhove Strecke 2931 umfasst folgende Maßnahmen der elektrischen Energieanlagen: Strecke 2931 von km 306,065 - 320,740 Strecke 1575 von km 0,000 - 17,490 Strecke 1520 km 27,290, km 37,270 Die Maßnahme umfasst den Neubau sowie die Anpassung von: - Heißläuferortungsanlagen (HOA) - Bahnübergänge (BÜ) - Weichenheizstationen - Elektronisches Stellwerk (ESTW) sowie den Rückbau von: - Gleisfeldbeleuchtungen - Stellwerk Ihrhove

Erfüllungsort

Ort
28195 Bremen
Kreis
Bremen
Bundesland
Bremen
NUTS
DE501

Verlauf

  1. 31.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  2. 03.09.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  3. 30.04.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 005- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  4. 01.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 007, 008, 009, 010, 011, 012 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich…
  5. 10.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 13 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  6. 08.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 015 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  7. 14.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 017 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  8. 14.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 016 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  9. 14.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 019-Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…
  10. 12.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 020 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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