Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz, Otto-Braun-Str.70/72 in 10178 Berlin
Auftraggeber: Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) hat den Auftrag für Bauleistungen in Berlin am 16.08.2021 vergeben, Zuschlag an Bietergemeinschaft (ARGE) Ed. Züblin AG /HOCHTIEF Infrastructure GmbH.
Bietergemeinschaft (ARGE) Ed. Züblin AG /HOCHTIEF Infrastructure GmbH Berlin
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 16.08.2021
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 04.08.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Bauleistungen allgemein: Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz, Otto-Braun-Str.70/72 in 10178 Berlin
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 09.08.2021 bis 31.12.2024
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungSanierung des Gebäudekomplexes Otto-Braun-Straße 70-72 in 10178 Berlin. Das Land Berlin hat die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit der Sanierung der Bauteile A-D beauftragt. Der künftige Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, hierfür als Generalübernehmer alle noch erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Der AN erbringt die schlüsselfertige, funktionsgerechte und betriebsbereite Erstellung nebst Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen einschließlich sämtlicher Planungsleistungen.
Erfüllungsort
- Ort
- 10178 Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 22.05.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um das Vertragsziel zu erreichen. Eine eindeutige Trennung der Arbeiten wäre bei einem Wechsel des AN nicht möglich und würde zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung, führen.…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fassaden müssen durch den AN umgeplant und in Teilbereichen infolge Rasteränderungen wegen der zusätzlichen Türen neu hergestellt werden. Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen…
- 04.07.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen…
- 20.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen…
- 27.10.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen…
- 27.10.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Im August 2023 gab es einen Baustopp für die Dachleuchtschrift auf dem Bauteil A. Zu diesem Zeitpunkt war das Risiko sehr hoch, dass der gewählte Schriftzug „Allesandersplatz“ nicht genehmigt wird. Anfang Oktober 2024 wurde der Baustopp wieder aufgehoben. Der angeordnete Baustopp…
- 22.12.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein AN-Wechsel kommt für die Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten trennen lassen sowie zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen ein. Bei…
- 11.04.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein AN-Wechsel kommt für die Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen sowie zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen…
- 18.04.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN wurde bereits mit den Trockenbauleistungen beauftragt. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zuzüglich dem Aufwand der Leistungs-/Schnittstellenzuordnung würde ein erheblicher Zeitverlust durch ein neues Vergabeverfahren hinzukommen.
- 16.07.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen stehen und…
- 16.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen der…
- 22.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden., da sie nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden können. Die Nachtragsleistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits…
- 17.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da sie nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden können. Die Nachtragsleistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits…
- 28.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN würde zu einer Problematik der eindeutigen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik führen. Ebenso würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein erneutes Vergabeverfahren hinzukommen. Die Leistungen…
- 24.06.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN wäre mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Leistungen können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden NU ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen stehen und direkt in diese eingreifen. Ein AN-Wechsel würde zu…
- 04.08.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN für die Erbringung der geänderten und zusätzlichen Leistungen wäre mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Leistungen können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden NU ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Bietergemeinschaft (ARGE) Ed. Züblin AG /HOCHTIEF Infrastructure GmbH erhalten.
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