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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 14.07.2024

Reinigungsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Auftraggeber: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 hat den Auftrag für Gebäudereinigung in Berlin am 18.11.2024 vergeben, Zuschlag an GRG Services Berlin GmbH & Co. KG und RUWE GmbH. Eingegangen: 8–14 Angebote je Los.

Zuschlag an

GRG Services Berlin GmbH & Co. KG Berlin

RUWE GmbH Berlin

Summe
nicht plausibel
Angebote
8–14 je Los
Zuschlag
18.11.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 19.12.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gebäudereinigung: Reinigungsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
01.01.2025 bis 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb eine regelmäßige Reinigung notwendig. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glas- und Rahmenreinigung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort der Leistungserbringung für alle zwei Lose ist: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Grundsätzliche Anforderungen für Los 1 und Los 2 • Das Reinigungspersonal soll …

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Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb eine regelmäßige Reinigung notwendig. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glas- und Rahmenreinigung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort der Leistungserbringung für alle zwei Lose ist: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Grundsätzliche Anforderungen für Los 1 und Los 2 • Das Reinigungspersonal soll ausreichend Deutsch sprechen, um sich mit Mitarbeitenden des Jobcenters ansatzweise verständigen zu können. Ein höfliches Auftreten wird erwartet.; • Das eingesetzte Reinigungspersonal darf nicht im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein.; • Das eingesetzte Personal muss über ein einwandfreies aktuelles (nicht älter als drei Monate) polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „N“ verfügen. Diese sind auf Kosten des AN in Kopie vor Beginn der Tätigkeit dem AG vorzuweisen.; • Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet nur gesundes Personal (Personen ohne ansteckende Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz ) einzusetzen.; • Wird eine ausländische Person eingesetzt, so trägt der AN die Verantwortung, dass diese eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat. Diese Genehmigungen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.; • Der AN trägt die Verantwortung für die Erfüllung aller relevanten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.; • Der AN verpflichtet sich alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz (ArbZG), des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) – sowie einschlägiger Tarifverträge.; • Das gesamte vom AN eingesetzte Personal ist zum Datenschutz zu belehren sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses hinzuweisen. Das eingesetzte Personal hat diese schriftlich zu bestätigen. Den Mitarbeitenden des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen zu nehmen sowie die Kommunikationsmittel und andere technische Einrichtungen (z.B. Telefone, Kopiergeräte, PCs etc.) des AG zu benutzen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen. Es ist vom AN der vom AG vorgegebene Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses“ zu nutzen. Die von den Mitarbeitenden des AN unterschriebenen Erklärungen sind zu Vertragsbeginn dem AG in Kopie einzureichen. Der AN achtet insbesondere bei Personalwechsel oder Vertretungssituationen auf die eigenständige, rechtzeitige und schriftliche Belehrung.; • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal über die wesentlichen Punkte der Leistungsbeschreibung und des Vertrages zu informieren (z.B. Sicherheitsstandards, Hygienevorschriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit der Reinigungschemie, etc.).; • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal durch fachkundiges Personal einzuweisen und mit den Besonderheiten des Gebäudes vertraut zu machen sowie ausreichend und regelmäßig zu schulen und weiterzubilden.; • Das eingesetzte Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auf Kosten des AN auszustatten, so dass das Reinigungspersonal entsprechend zu erkennen ist. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt.; • Das eingesetzte Personal ist verpflichtet alle im Gebäude und auf dem Gelände der Dienststelle aufgefundenen Gegenstände dem Beauftragten des AG zu überreichen. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.; • In der Liegenschaft gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Das vom AN eingesetzte Personal hat sich an das generelle Alkohol- und Rauchverbot auf dem Gelände des AG zu halten. Unter Drogen oder Alkohol oder vergleichbaren Substanzen stehenden Mitarbeitenden ist der Dienstantritt durch den AN bzw. deren Interessen vertretende Aufsichtskraft vor Ort zu verwehren.; • Der AN trägt die Verkehrssicherungspflicht und hat somit notwendige und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Gefahren, Risiken und / oder Schäden zu verhindern.; • Das eingesetzte Personal verzichtet auf Äußerungen und / oder Erscheinungsbild und / oder Verhalten (Verhaltensweise), gleich in welcher Form sie erfolgen, die Besorgnis der Verfassungsfeindlichkeit, des Antisemitismus oder eines ähnlichen Grundes beim AG und / oder Dritten wecken könnten.; -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Unterhaltsreinigung GRG Services Berlin GmbH & Co. KG
2 Glas- und Rahmenreinigung RUWE GmbH

Erfüllungsort

Ort
12105 Berlin
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 14.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 19.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht · Aufgrund des Änderungspaketes wurde die Angebotsfrist bis zum 23.09.2024, 08:30 Uhr verlängert.
  3. 19.12.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat GRG Services Berlin GmbH & Co. KG und RUWE GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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