Rechtsfragen der Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Rechtsfragen der Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 24.08.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rechtsfragen der Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 24.08.2026, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.07.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIn dem Vorhaben werden ad hoc aufkommenden Rechtsfragen rechtswissenschaftlich bearbeitet, die aus der Durchführung der europäischen Wiederherstellungsverordnung, der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans, der begleitenden nationalen Rechtssetzung und Schnittmengen mit der Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen ergeben. Die Beratung erfolgt anlassbezogen und dient der kurzfristigen fachlich-juristischen Unterstützung bei auftretenden Einzel- und Abstimmungsfragen. Weit überwiegend sind diese Fragen dem Umwelt- und Planungsrechts zuzuordnen. Zudem wird ein Leitfaden zu Art. 4 W-VO als praxisorientiertes Referenzwerk erstellt, das die komplexen Vorgaben des Art. 4 W-VO in verständlicher Art und Weise so aufbereitet, dass sowohl juristische Fachanwender*innen als auch fachfremde Stakeholder*innen die Implikationen für ihr Handeln unmittelbar …
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In dem Vorhaben werden ad hoc aufkommenden Rechtsfragen rechtswissenschaftlich bearbeitet, die aus der Durchführung der europäischen Wiederherstellungsverordnung, der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans, der begleitenden nationalen Rechtssetzung und Schnittmengen mit der Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen ergeben. Die Beratung erfolgt anlassbezogen und dient der kurzfristigen fachlich-juristischen Unterstützung bei auftretenden Einzel- und Abstimmungsfragen. Weit überwiegend sind diese Fragen dem Umwelt- und Planungsrechts zuzuordnen. Zudem wird ein Leitfaden zu Art. 4 W-VO als praxisorientiertes Referenzwerk erstellt, das die komplexen Vorgaben des Art. 4 W-VO in verständlicher Art und Weise so aufbereitet, dass sowohl juristische Fachanwender*innen als auch fachfremde Stakeholder*innen die Implikationen für ihr Handeln unmittelbar ableiten können. Ziel ist, dass der Leitfaden bei der Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von den Beteiligten unmittelbar herangezogen werden kann, indem er wesentliche Rechtsfragen klärt und dadurch zur Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit beiträgt. Ergänzend wird ein Begleitkreis organisiert, welcher der Rückkoppelung des Leitfadens mit ausgewählten Personen der Wissenschaft, Verwaltung und Praxis dient. Als Option ist eine weitere, kürzere Handreichung zur Durchführung der W-VO mit ausgewählten Praxisbeispielen zu erstellen, deren konkreter Inhalt noch festzulegen ist. Als Beispiel könnte eine Handreichung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft zu Art. 4, 11 und 12 W-VO in Betracht kommen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 27.07.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in DeutschlandZuschlag 30.01.2026 an Universität Osnabrück · 1 Angebot