Rahmenvertrag Telearbeit NRW - Telearbeitsplätze für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen
Auftraggeber: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW · Düsseldorf
Land NRW hat den Auftrag für Software in Düsseldorf am 08.03.2022 vergeben, Zuschlag an Deutsche Telekom Security GmbH und NTT Germany AG & Co. KG. Zuschlagssumme laut Bekanntmachung: 21.429.123 €. Eingegangen: 1 Angebote je Los.
- Summe
- 21.429.123 €
- Angebote
- 1 je Los Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 08.03.2022
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 08.04.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Software: Rahmenvertrag Telearbeit NRW - Telearbeitsplätze für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen
- Wo
- Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.04.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Landesverwaltung NRW beabsichtigt auf der Basis bereits bestehender Techniken die Nutzung der mobilen Telearbeit auszubauen. Derzeit existiert die Lösung "Telearbeit NRW". Die netztechnische Anbindung erfolgt derzeit unter Nutzung von VPN-Technologie über das Internet. Die VPN-Infrastruktur und der Übergang zum geschützten Landesverwaltungsnetz werden zentral bei IT.NRW betrieben. Von hier aus erfolgt eine Weiterleitung über das Landesverwaltungsnetz in das jeweils vorgesehene Behördennetz, ebenfalls per VPN-Technologie. Die Anbindung von externen Endgeräten über das Internet kann über beliebige Verbindungsarten erfolgen (z.B. DSL, UMTS, WLAN). Dabei kommen neben stationären PC und Laptops auch Smartphones und Tablets zum Einsatz. Mit Zuschlagserteilung wird je Los ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der es allen bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen des Landes ermöglicht, die …
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Die Landesverwaltung NRW beabsichtigt auf der Basis bereits bestehender Techniken die Nutzung der mobilen Telearbeit auszubauen. Derzeit existiert die Lösung "Telearbeit NRW". Die netztechnische Anbindung erfolgt derzeit unter Nutzung von VPN-Technologie über das Internet. Die VPN-Infrastruktur und der Übergang zum geschützten Landesverwaltungsnetz werden zentral bei IT.NRW betrieben. Von hier aus erfolgt eine Weiterleitung über das Landesverwaltungsnetz in das jeweils vorgesehene Behördennetz, ebenfalls per VPN-Technologie. Die Anbindung von externen Endgeräten über das Internet kann über beliebige Verbindungsarten erfolgen (z.B. DSL, UMTS, WLAN). Dabei kommen neben stationären PC und Laptops auch Smartphones und Tablets zum Einsatz. Mit Zuschlagserteilung wird je Los ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der es allen bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen des Landes ermöglicht, die Leistungen, die im Folgenden näher beschrieben werden und sich auf die mobile Telearbeit beziehen, über IT.NRW abzurufen. Zum Leistungspaket gehören: In LOS 1: - VPN-Produkte (Hard- und Software, auch Appliances, client- und serverseitig) der Firma NCP - Inklusive Managementkomponenten (Software und Lizenzen) der Firma NCP zur effizienten Verwaltung der VPN-Infrastruktur - Inklusive Softwarepflege / Update-Abonnement, Sicherheits-Updates zum Download, Patches für Fehlerkorrekturen, Update auf aktuelle, vom Hersteller freigegebene Softwareversionen - Supportleistungen Telefonischer Support durch den Hersteller NCP (Standard 5*8 und Erhöhung auf 7*24) - Personaldienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Un-terstützungsleistungen) durch die Firma NCP, auch bei direkter Kontaktaufnahme unter Umgehung der Service-Line des Auftragnehmers - Personaldienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unterstützungsleistungen) durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer in der Lage sein, sicherheitsüberprüftes Perso-nal ("einfache Sicherheitsüberprüfung" entsprechend Sicherheits-überwachungsgesetz NRW, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund oder anderer Bundesländer) bereitzustellen. Supportleistungen Da der Support für sicherheitskritische Geräte und Software abgeschlossen wird, muss die Support-Hotline in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers in Deutschland positioniert sein (kein ausgelagertes Callcenter). Anrufe, elektronische Tickets oder E-Mails müssen in deutscher Sprache entgegengenommen und beantwortet werden. Sollten die Anforderungen von Kunden an IT.NRW dies bedingen, muss es optional möglich sein, nach angemessener Vorlaufzeit von drei Monaten die Zeiten für die Annahme von und Reaktion auf Meldungen auf sieben Tage pro Woche 00:00 bis 24:00 Uhr bei identischen Reaktionszeiten auszudehnen. Diese Umstellung muss für ein dabei zu definierendes Paket von Komponenten möglich sein, während andere Komponenten im Standardsupport verbleiben. Es muss mit angemessener Vorlaufzeit möglich sein, einzelne Komponenten wieder in die oben definierte Standard-Wartung zurückzunehmen. Personaldienstleistungen Bei kritischen Störungen, in denen die VPN-Infrastruktur so weit ausfällt, dass sie keine Kommunikationsbeziehungen mehr zulässt, muss eine Vor-Ort Unterstützung durch einen deutschsprachigen und qualifizierten Techniker innerhalb von 4 Stunden nach Kontaktaufnahme in den Standorten Düsseldorf oder Hagen erfolgen können. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Messen) muss es möglich sein, auch an Wochenenden oder an Feiertagen einen Support, telefonisch oder Vor-Ort, nach vorheriger Ankündigung mit mindestens vier Wochen Vorlauf zu organisieren. In LOS 2: - Digitale Zertifikate für VPN-Clients (mit Chipkarte, und/oder Software-Zertifikat). Bestandteil dieses Loses 2 sind nur die Zertifikate ohne E-Mail Funktionalität. - Chipkartenleser In LOS 3: - Appliances als Verwaltungsinstanzen für OTP-Token zur Authentifizierung der Token, zur Benutzerverwaltung inklusive aller dazu notwendigen Lizenzen, Hardwarewartung
3 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Düsseldorf
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA11
Verlauf
- 07.01.2022 Ausschreibung veröffentlicht
- 08.04.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Deutsche Telekom Security GmbH und NTT Germany AG & Co. KG erhalten, Summe 21.429.123 €.
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