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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 11.08.2024

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lampen

Auftraggeber: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover hat den Auftrag für Beleuchtung in der Region Hannover am 14.10.2024 vergeben, Zuschlag an LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
2
Zuschlag
14.10.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 16.10.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Beleuchtung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lampen
Wo
Region Hannover, Niedersachsen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
24 Monate, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Lampen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus …

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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Lampen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den meist abgerufenen Artikeln. Die Daten basieren auf einer Auswertung des Zeitraums Januar bis Dezember 2023. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Rand-sortiment umfasst ausschließlich Leuchten und Lampen in den folgenden Warengruppen: - Tischleuchten + Klemmleuchten - Strahler + Spots - Standleuchten - Decken- und Wandleuchten Diese Warengruppen werden für folgende Räumlichkeiten benötigt: - Büroräume - Werkstätten - Lager- und Archivräume - Eingangsbereiche Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz für das Randsortiment ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Abnahme von 1 Stück muss für alle Artikel gewährleistet sein. Eine Aufnahme von weiteren handelsüblichen Verpackungsgrößen erfolgt nach Zuschlag. Eine Belieferung von kleinen sowie auch großen Dienststellen bezüglich der Abnahmemengen muss gewährleistet sein. Weitere firmenbezogene Verpackungseinheiten werden nach Zuschlag vereinbart. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Niedersachsen
NUTS
DE929

Verlauf

  1. 11.08.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 16.10.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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