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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 16.11.2025

Rahmenvereinbarung für Service- und Wartungsleistungen sowie zugehörige Entwicklungsleistungen für „Plan ARD“ und „Plan D“ beim Südwestrundfunk und weiteren Bezugsberechtigten

Auftraggeber: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts hat den Auftrag für Kultur und Freizeit in Stuttgart am 16.11.2025 vergeben, Zuschlag an m.a.x. Informationstechnologie AG.

Zuschlag an

m.a.x. Informationstechnologie AG München

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
16.11.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 16.11.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Kultur und Freizeit: Rahmenvereinbarung für Service- und Wartungsleistungen sowie zugehörige Entwicklungsleistungen für „Plan ARD“ und „Plan D“ beim Südwestrundfunk und weiteren Bezugsberechtigten
Wo
Stuttgart, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
Laufzeit
01.01.2026 bis 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der SWR bzw. Die ARD ist verpflichtet, die Programmplanung und -verbreitung rund um die Uhr unterbrechungsfrei sicherzustellen. Die Programmplanung bildet dabei ein zentrales Element zur strukturierten, prozessorientierten Verwaltung und Steuerung von Medieninhalten. Zur Umsetzung setzt der SWR bzw. die ARD die Module der Softwarefamilie „Plan ARD“ sowie “Plan D” des Herstellers m.a.x. Informationstechnologie AG, München ein. Die Software wird von ARD Online in der ARD Cloud betrieben und durch das Personal der Integrierten Programmplanung innerhalb der Programmdirektion von Das Erste genutzt. Die Betriebsbereitschaft sämtlicher technischer Komponenten und Softwarelösungen ist für den SWR von kritischer Bedeutung. Entsprechende Dienstleistungen wie Betriebsunterstützung, Wartung, Pflege, Support und Weiterentwicklung müssen durch den Softwarehersteller sichergestellt werden. Ziel dieser …

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Der SWR bzw. Die ARD ist verpflichtet, die Programmplanung und -verbreitung rund um die Uhr unterbrechungsfrei sicherzustellen. Die Programmplanung bildet dabei ein zentrales Element zur strukturierten, prozessorientierten Verwaltung und Steuerung von Medieninhalten. Zur Umsetzung setzt der SWR bzw. die ARD die Module der Softwarefamilie „Plan ARD“ sowie “Plan D” des Herstellers m.a.x. Informationstechnologie AG, München ein. Die Software wird von ARD Online in der ARD Cloud betrieben und durch das Personal der Integrierten Programmplanung innerhalb der Programmdirektion von Das Erste genutzt. Die Betriebsbereitschaft sämtlicher technischer Komponenten und Softwarelösungen ist für den SWR von kritischer Bedeutung. Entsprechende Dienstleistungen wie Betriebsunterstützung, Wartung, Pflege, Support und Weiterentwicklung müssen durch den Softwarehersteller sichergestellt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung für Software-Service- und Wartungsleistungen sowie zugehörige Entwicklungsleistungen auf Grundlage eines EVB-IT Erstellungsvertrags und der zughörigen EVB-IT AGB abzuschließen, um durch geeignete Dienstleistungen die Verfügbarkeit und die Funktion der Produktfamilie Plan ARD für den SWR und weitere Bezugsberechtigte sicherzustellen. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: • Bereitstellung der lizensierten Softwaremodule • Wartungsleistungen und Aktualisierung aller Programme der Produktfamilie • Support per Telefon und E-Mail • Mitnutzung des vom Auftraggeber bereitgestellten Ticketsystems • Mitbetreuung der vom Auftraggeber bereitgestellten Testumgebung • Analyse und Beseitigung von Störungen • Anpassung und Erweiterung nach Kundenwünschen Der SWR führte diese EU-Ausschreibung als Leadbuyer durch und ist somit Auftraggeber und Rahmenvereinbarungshalter. Nachfolgende Rundfunkanstalten haben Ihre Teilnahme an diesen Rahmenvereinbarungen verbindlich vor Veröffentlichung erklärt und können damit als „Bezugsberechtigte“ ebenfalls aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen Leistungen und Dienste beziehen: • Bayrischer Rundfunk • Degeto, vertreten durch den Hessischen Rundfunk • Norddeutscher Rundfunk • Radiobremen / Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin-Brandenburg • Südwestrundfunk • ARD-Online • Westdeutscher Rundfunk Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.01.2026 geplant.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Stuttgart (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 16.11.2025 Direktvergabe angekündigt

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat m.a.x. Informationstechnologie AG erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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