Praxisbezogenes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze bei Arbeit im Freien – Hitzegefährdung bei Außenarbeit
Auftraggeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin · Dortmund
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat den Auftrag für Forschung und Studien in Dortmund am 28.04.2026 vergeben, Zuschlag an Technische Universität Berlin. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 142.867,42 €. Eingegangen: 2 Angebote.
Technische Universität Berlin Berlin
- Summe
- 142.867,42 €
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 28.04.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 28.05.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Praxisbezogenes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze bei Arbeit im Freien – Hitzegefährdung bei Außenarbeit
- Wo
- Dortmund, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAngesichts des Klimawandels führen höhere Temperaturen bei Hitzeperioden zu stärkerer körperlicher Belastung und mehr Hitzestress. Dies betrifft nicht nur klassische Außenarbeit (z. B. (Garten-)Bau, Landwirtschaft), sondern auch bislang eher weniger beachtete Tätigkeiten im Freien (z. B. in Schule/Hort, KiTa). Bei Tätigkeiten im Freien liegt zudem eine kombinierte Belastung vor (Hitze, UV-Strahlung, Niederschläge, Wind usw.). Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat eine Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 erstellt, welche seit dem 28.08.2025 in Kraft ist. Dabei wurde auch ein praxisorientiertes „Vereinfachtes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze“ entwickelt. Dieses hat zahlreiche Einflussfaktoren (z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Sonneneinstrahlung, Arbeitsschwere, Bekleidung) auf eine einfache Skalierung zusammengeführt und konnte bislang noch nicht in …
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Angesichts des Klimawandels führen höhere Temperaturen bei Hitzeperioden zu stärkerer körperlicher Belastung und mehr Hitzestress. Dies betrifft nicht nur klassische Außenarbeit (z. B. (Garten-)Bau, Landwirtschaft), sondern auch bislang eher weniger beachtete Tätigkeiten im Freien (z. B. in Schule/Hort, KiTa). Bei Tätigkeiten im Freien liegt zudem eine kombinierte Belastung vor (Hitze, UV-Strahlung, Niederschläge, Wind usw.). Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat eine Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 erstellt, welche seit dem 28.08.2025 in Kraft ist. Dabei wurde auch ein praxisorientiertes „Vereinfachtes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze“ entwickelt. Dieses hat zahlreiche Einflussfaktoren (z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Sonneneinstrahlung, Arbeitsschwere, Bekleidung) auf eine einfache Skalierung zusammengeführt und konnte bislang noch nicht in der Praxis erprobt werden. Deshalb hat der ASTA es zunächst als „Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien“ veröffentlicht. Ziel dieses Projekts ist es, das praxisorientierte, vereinfachte Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze und zur Maßnahmenauswahl bei Tätigkeiten im Freien auf der Basis evidenter wissenschaftlicher Methoden zu überprüfen, bei Bedarf anzupassen sowie eine exemplarische Erprobung und Validierung im Feldversuch vorzunehmen. Der Gesichtspunkt der Praxistauglichkeit bzw. Akzeptanz durch die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes ist besonders zu berücksichtigen. Die Laufzeit soll maximal 24 Monate betragen.
Erfüllungsort
- Ort
- 44149 Dortmund
- Kreis
- Dortmund
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA52
Verlauf
- 16.02.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.02.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 28.05.2026 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Technische Universität Berlin erhalten, Summe 142.867,42 €.
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