Open House Vertrag über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge 01.02.2024 - 31.07.2024
Auftraggeber: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf in München vergeben (Bekanntmachung vom 15.09.2024). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 15.09.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 15.09.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Open House Vertrag über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge 01.02.2024 - 31.07.2024
- Wo
- München, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.09.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V, …
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Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig, hier: patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundversorgung im Sinne der Anlage Va der Arzneimittelrichtlinie zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Verträge an. Die Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 05.12.2025. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Qualität und eine Zuverlässigkeitserklärung nachweisen. Sofern eine Qualitätsstufe ausgewählt wird, sind weitere Nachweise zu erbringen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden.
Erfüllungsort
Verlauf
- 15.09.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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