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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 26.09.2025

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für Wartung und Service von 4 Netzersatzanlagen in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 380-25

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für Wartung Gebäudetechnik in Berlin am 21.01.2026 vergeben, Zuschlag an LET Liebschner Energietechnik GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 449.600 €. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

LET Liebschner Energietechnik GmbH Niederau

Summe
449.600 €
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
21.01.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.01.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Wartung Gebäudetechnik: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für Wartung und Service von 4 Netzersatzanlagen in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 380-25
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
01.02.2026 bis 31.01.2030, bis zu 1 Verlängerung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

ACHTUNG: Die Anlagen Leistungsverzeichnis (Anlage B-02), Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01a), Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung (Anlage C-01b), Bestandsliste (Anlage C-02), Arbeitskarten (Anlage C-03a bis Anlage C-03d) und Muster-Wartungskarte (Anlage C-03e) sind nicht veröffentlicht. Details hierzu sind unter Abs. 2.1.4 Allg. Informationen Pkt. 4 bzw. unter Abs. 5.1.6 Zusätzl. Informationen. Pkt. 3 aufgeführt. --- Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere …

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ACHTUNG: Die Anlagen Leistungsverzeichnis (Anlage B-02), Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01a), Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung (Anlage C-01b), Bestandsliste (Anlage C-02), Arbeitskarten (Anlage C-03a bis Anlage C-03d) und Muster-Wartungskarte (Anlage C-03e) sind nicht veröffentlicht. Details hierzu sind unter Abs. 2.1.4 Allg. Informationen Pkt. 4 bzw. unter Abs. 5.1.6 Zusätzl. Informationen. Pkt. 3 aufgeführt. --- Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. (Mo.-Fr. von 7-22 Uhr) und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen. --- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen. --- Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzuschließen. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01a Besondere Vertragsbedingungen, C-01b Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung und ihren Anlagen zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
12435 Berlin
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 26.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 23.01.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat LET Liebschner Energietechnik GmbH erhalten, Summe 449.600 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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