NGA-Breitbandausbau-Hessisch-Lichtenau
Auftraggeber: Gigabitausbau in der Stadt Hessisch Lichtenau · Hessisch Lichtenau
Gigabitausbau in der Stadt Hessisch Lichtenau hat einen Auftrag für IT-Dienstleistungen in Hessisch Lichtenau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 08.12.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: NGA-Breitbandausbau-Hessisch-Lichtenau
- Wo
- Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kreis, Hessen
- Bis wann
- Angebotsfrist 08.12.2025, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 84 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinf-rastruktur im "Lückenschluss-Gebiet" in der Stadt Hessisch Lichtenau. Das zu errichtende gigabitfä-hige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedin-gungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linien-technik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten …
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinf-rastruktur im "Lückenschluss-Gebiet" in der Stadt Hessisch Lichtenau. Das zu errichtende gigabitfä-hige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedin-gungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linien-technik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunter-nehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaft-lichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsge-ber hat dazu innerhalb des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gi-gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" i.R.d. "Lückenschluss-Programms" i.S.v. Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Diese werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebs-kosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich in dem Fall, dass diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung der geförderten Netzes anfallen (wie bspw. Kosten für Bauzeitzinsen).
Erfüllungsort
- Ort
- 37235 Hessisch Lichtenau
- Kreis
- Werra-Meißner-Kreis
- Bundesland
- Hessen
- NUTS
- DE737
Verlauf
- 05.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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