Neubau eines Sportheims in Marpingen
Auftraggeber: Gemeinde Marpingen · Marpingen
Gemeinde Marpingen hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Marpingen am 19.01.2026 vergeben, Zuschlag an schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l. Zuschlagssumme laut Bekanntmachung: 211.793,45 €. Eingegangen: 4 Angebote.
schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l. Trier
- Summe
- 211.793,45 €
- Angebote
- 4
- Zuschlag
- 19.01.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.01.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Neubau eines Sportheims in Marpingen
- Wo
- Marpingen, Landkreis St. Wendel, Saarland
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Sportheimes inklusive Eingangsbereich und Außenterrasse zu planen und auszuführen. Anfang 2024 hat sich die Gemeinde Marpingen für die Fortführung des Grundschul-Projektes entschieden. Um die geplante neue Grundschule errichten zu können, muss das bestehende Sportheim des FC Hellas, welches bereits in die Jahre gekommen ist, verlegt werden. Das neue Sportheim soll an die bestehende Sporthalle auf der gegenüberliegenden Seite des Sportplatzes angebaut werden. Ziel ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes mit barrierefreiem Zugang, in Form eines Anbaus an die Sporthalle, wodurch ein barrierefreier Zugang über das neue Gebäude in die Sporthalle ermöglicht werden soll. Hinsichtlich der gastronomischen …
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Sportheimes inklusive Eingangsbereich und Außenterrasse zu planen und auszuführen. Anfang 2024 hat sich die Gemeinde Marpingen für die Fortführung des Grundschul-Projektes entschieden. Um die geplante neue Grundschule errichten zu können, muss das bestehende Sportheim des FC Hellas, welches bereits in die Jahre gekommen ist, verlegt werden. Das neue Sportheim soll an die bestehende Sporthalle auf der gegenüberliegenden Seite des Sportplatzes angebaut werden. Ziel ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes mit barrierefreiem Zugang, in Form eines Anbaus an die Sporthalle, wodurch ein barrierefreier Zugang über das neue Gebäude in die Sporthalle ermöglicht werden soll. Hinsichtlich der gastronomischen Nutzung im Sportheim und in der Sporthalle sollen Synergieeffekte genutzt werden. Grundlage für diese Planung sind die vorliegende Vorplanung (Anlage B5) und das Raumprogramm (Anlage B6). Die weitere Planung kann auf dieser Vorplanung aufsetzen, während das beauftragte Planungsteam mögliche Optimierungs-/Verbesserungspotenziale innerhalb des vorgegebenen Raumprogramms aufzeigen kann. Entsprechend sind die Ergebnisse der bisherigen Vorüberlegungen zu prüfen und weiterzuentwickeln, so dass als Ergebnis der Leistungsphasen 1 und 2 eine vollständige Grundlagenermittlung und Vorplanung (sämtliche Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Anlage 10 der HOAI 2021) durch das Planungsteam vorgelegt wird. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Im Einzelnen können die Leistungen dem „Formular Honorarangebot“ (Anlage A11) und der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertrag (Anlage A2) entnommen werden. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Objektplanung Gebäude wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, 9 Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen (Grundleistungen, Optionale Leistungen) können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ sowie dem Honorarformblatt entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Erfüllungsort
- Ort
- 66646 Marpingen
- Kreis
- Landkreis St. Wendel
- Bundesland
- Saarland
- NUTS
- DEC06
Verlauf
- 15.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 23.01.2026 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l. erhalten, Summe 211.793,45 €.
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