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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 26.11.2025

Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i und k SGB II: Individuelles Coaching

Auftraggeber: Kreis Schleswig-Flensburg · Schleswig

Kreis Schleswig-Flensburg hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Stadtgebiet Flensburg am 26.01.2026 vergeben, Zuschlag an agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 1.178.717,13 €. Eingegangen: 3 Angebote.

Summe
1.178.717,13 €
Angebote
3
Zuschlag
26.01.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 01.02.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gesundheits- und Sozialdienste: Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i und k SGB II: Individuelles Coaching
Wo
Stadtgebiet Flensburg, Flensburg, Schleswig-Holstein
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
01.03.2026 bis 28.02.2027, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II. §§ 16e /16i SGB II: Durch das Teilhabechancengesetz können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen nach den §§ 16e/16i SGB II gefördert werden. Die geförderten Arbeitnehmer (Teilnehmer) sollen eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) erhalten. Bei § 16e SGB II hat der Arbeitgeber den TN in den ersten 6 Monaten der geförderten Beschäftigung im angemessenen Umfang freizustellen. Gleiches gilt für TN § 16i SGB II für die ersten 12 Monaten der geförderten Beschäftigung. Die gbB ist für die gesamte Dauer der …

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Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II. §§ 16e /16i SGB II: Durch das Teilhabechancengesetz können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen nach den §§ 16e/16i SGB II gefördert werden. Die geförderten Arbeitnehmer (Teilnehmer) sollen eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) erhalten. Bei § 16e SGB II hat der Arbeitgeber den TN in den ersten 6 Monaten der geförderten Beschäftigung im angemessenen Umfang freizustellen. Gleiches gilt für TN § 16i SGB II für die ersten 12 Monaten der geförderten Beschäftigung. Die gbB ist für die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung vorgesehen. Zeitlich ist sie nicht an die für den Arbeitgeber verpflichtende Freistellungsdauer gekoppelt oder dadurch begrenzt. § 16k SGB II: Zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit können erwerbsfähige Personen Leistungen mit einer erforderlichen ganzheitlichen Betreuung (gB) nach §16k SGB II gefördert werden. Die gB kann gegebenenfalls aufsuchenden stattfinden. Im Gegensatz zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGBII können mit der gB Inhalte gefördert werden, die über die Arbeitsförderung hinausgehen bzw. diese Spannbreite erweitern, wie z. B. individuelles Alltagscoaching, Sozialcoaching und Einbezug der ganzen Bedarfsgemeinschaft in das Coaching. D. h. die gB zielt auf den Ausbau und die Stabilisierung beruflicher und alltäglicher Handlungskompetenzen ab. Daher sind u. a. Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Die gB nach § 16k SGB II umfasst beratende als auch begleitende Aufgaben, welche auch das häusliche und soziale Umfeld der TN mit einbeziehen kann. Die gB wird durch den Coach aktiv und aufsuchend durchgeführt. Sie stärkt den TN darin seine Lebenssituation selbst zu verbessern und zukünftig selbständig organisieren zu können. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach den oben genannten Gesetzesgrundlagen eine Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung als individuelles Coaching an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden.

Erfüllungsort

Ort
24941 Stadtgebiet Flensburg
Kreis
Flensburg
NUTS
DEF01

Verlauf

  1. 26.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 01.02.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG erhalten, Summe 1.178.717,13 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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