Machbarkeit der Detektion von Bewirtschaftungsereignissen an Windenergieanlagen
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Machbarkeit der Detektion von Bewirtschaftungsereignissen an Windenergieanlagen“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 28.11.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Machbarkeit der Detektion von Bewirtschaftungsereignissen an Windenergieanlagen
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 28.11.2024, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.10.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAngesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, bestehende Konflikte zwischen diesen beiden Bereichen zu minimieren, Lösungsansätze aufzuzeigen und technische Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Es liegt daher im Interesse des Bundes, für die Bewältigung beider Aufga- ben entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Ein hohes Schutzniveau für von Kollisionen betroffene Vögel gemäß BNatSchG Anlage 1 ist von hohem Interesse. Bei landwirtschaftlichen Bearbeitungsvorgängen unter bzw. um den Wind- energieanlagen (WEA) werden insbesondere Großvögel regelmäßig, auch aus großen Entfer- nungen, in den Einzugsbereich der Windenergieanlagen angezogen. Das Abschalten von Anla- gen zu diesen Zeiten ist daher häufig fachlich geboten. Durch die aktuellen Rahmenbedingun- gen (Zumutbarkeitsgrenzen, z.B. nach § 45 b Abs. 6 BNatSchG; Prüfung der Verhältnismäßigkeit gebotener/geeigneter/verfügbarer Schutzmaßnahmen etc.) ist jedoch eine effiziente und zu- mutbare Anwendbarkeit wirksamer Schutzmaßnahmen notwendig. Die Abschaltung von WEA ist eine äußerst wirksame Schutzmaßnahme.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 30.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in DeutschlandZuschlag 30.01.2026 an Universität Osnabrück · 1 Angebot