Zum Inhalt springen
Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 30.10.2024

Machbarkeit der Detektion von Bewirtschaftungsereignissen an Windenergieanlagen

Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn

Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Machbarkeit der Detektion von Bewirtschaftungsereignissen an Windenergieanlagen“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 28.11.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 28.11.2024, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Machbarkeit der Detektion von Bewirtschaftungsereignissen an Windenergieanlagen
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 28.11.2024, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.10.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Angesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, bestehende Konflikte zwischen diesen beiden Bereichen zu minimieren, Lösungsansätze aufzuzeigen und technische Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Es liegt daher im Interesse des Bundes, für die Bewältigung beider Aufga- ben entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Ein hohes Schutzniveau für von Kollisionen betroffene Vögel gemäß BNatSchG Anlage 1 ist von hohem Interesse. Bei landwirtschaftlichen Bearbeitungsvorgängen unter bzw. um den Wind- energieanlagen (WEA) werden insbesondere Großvögel regelmäßig, auch aus großen Entfer- nungen, in den Einzugsbereich der Windenergieanlagen angezogen. Das Abschalten von Anla- gen zu diesen Zeiten ist daher häufig fachlich geboten. Durch die aktuellen Rahmenbedingun- gen (Zumutbarkeitsgrenzen, z.B. nach § 45 b Abs. 6 BNatSchG; Prüfung der Verhältnismäßigkeit gebotener/geeigneter/verfügbarer Schutzmaßnahmen etc.) ist jedoch eine effiziente und zu- mutbare Anwendbarkeit wirksamer Schutzmaßnahmen notwendig. Die Abschaltung von WEA ist eine äußerst wirksame Schutzmaßnahme.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 30.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Zuschläge dieses Auftraggebers

Von hier aus weiter