Lizenzen für Microsoft Office 2024 Standard
Auftraggeber: medbo - KU · Regensburg
medbo - KU hat den Auftrag für Software in Regensburg am 01.12.2025 vergeben, Zuschlag an EOMI AG. Zuschlagssumme laut Bekanntmachung: 256.076,10 €. Eingegangen: 9 Angebote.
EOMI AG Hamburg
- Summe
- 256.076,10 €
- Angebote
- 9
- Zuschlag
- 01.12.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 11.03.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Software: Lizenzen für Microsoft Office 2024 Standard
- Wo
- Regensburg, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 49 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.03.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie medbo fordert einen KMS-KEY (Volumenlizenz), der auf einem hauseigenen medbo-Lizenzserver (Windows Server) aktiviert und für die Clients zur Verfügung gestellt werden kann 1. Die Anforderungen in Bezug auf die Gebraucht-Lizenzen werden wie folgt dergestellt: von den Bietern Zusicherungen in Form von Eigenklärungen, dass die Vorgaben des EuGH / BGH erfüllt werden, nämlich: a) die angebotenen Lizenzen ursprünglich im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind; b) das mit der gekauften Lizenz eingeräumte Recht dauerhaft (unbefristet) eingeräumt wurde; c) als Gegenleistung für die Lizenz eine angemessene Vergütung entrichtet wurde; d) mit dem Erwerb der Software der Ersterwerber berechtigt gewesen ist, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten, den Vorabversionscode, zusätzliche Funktionen zu nutzen e) der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat; f) die …
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Die medbo fordert einen KMS-KEY (Volumenlizenz), der auf einem hauseigenen medbo-Lizenzserver (Windows Server) aktiviert und für die Clients zur Verfügung gestellt werden kann 1. Die Anforderungen in Bezug auf die Gebraucht-Lizenzen werden wie folgt dergestellt: von den Bietern Zusicherungen in Form von Eigenklärungen, dass die Vorgaben des EuGH / BGH erfüllt werden, nämlich: a) die angebotenen Lizenzen ursprünglich im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind; b) das mit der gekauften Lizenz eingeräumte Recht dauerhaft (unbefristet) eingeräumt wurde; c) als Gegenleistung für die Lizenz eine angemessene Vergütung entrichtet wurde; d) mit dem Erwerb der Software der Ersterwerber berechtigt gewesen ist, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten, den Vorabversionscode, zusätzliche Funktionen zu nutzen e) der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat; f) die Einräumung des bestimmungsgemäßen Nutzungsrechts der angebotenen Software zugesichert wird. 2. Ein TÜV IT-Zertifikat über den Nachweis des sicheren Lizenztransfers wird nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung angefordert, allerdings wird auch ein in diesem Zusammenhang „anderer geeigneter Nachweis“ zugelassen, um die Anforderungen der vergaberechtlichen Rechtsprechung zu erfüllen und den Wettbewerb nicht einzuschränken. 3. Daneben wird in den Unterlagen zur Angebotseinholung auch eine Freistellungserklärung aufgenommen, wonach der Bieter verpflichtet ist, für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch wegen Rechtsverletzungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Erwerbskette genommen wird, den öffentlichen Auftraggeber gegenüber Ansprüchen des Software-Herstellers freistellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen mit dem Bieter abzustimmen und die Verfahren einvernehmlich zu führen. 4. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dem Bieter auch die Verpflichtung aufzuerlegen, die Originalunterlagen und Belege der Rechtekette bei einer neutralen Instanz zu hinterlegen, so dass hierauf, z.B. in einem Insolvenzfall, vom öffentlichen Auftraggeber zugegriffen werden kann. Wir bitten SIe dies in Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen, da durch eine solche Hinterlegung Kosten entstehen, die durch die Bieter voraussichtlich mit in die Kalkulation aufgenommen werden müssen. Diese Nachforderung wird der Auftraggeber optional vor dem beauftragtem Zuschlag einfordern. 5. Die geforderten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, den oben genannten Inhalten stimmen Sie mit der Abgabe Ihres Angebots zu. Lizenzen für Microsoft Office 2024 Standard Produkt: Office 2024 Standard LTSC - Word 2024 - Excel 2024 - PowerPoint 2024 - Outlook 2024 - OneNote Desktop-App Anzahl Lizenzen: 2.700
Erfüllungsort
- Ort
- 93053 medbo-KU Universitätsstraße 84
- Kreis
- Regensburg
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE232
Verlauf
- 06.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 28.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Der Auftraggeber hat neue Anlagen hinzugefügt - nach Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV wird eine angemessene Verlängerung der Angebotsfrist erteilt.
- 11.03.2026 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat EOMI AG erhalten, Summe 256.076,10 €.
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