Lieferung von Absperrgeräten -Rahmenvereinbarung 2023/24, optional 2024/25
Auftraggeber: Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement hat den Auftrag für Lieferungen in Essen am 31.01.2024 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Eingegangen: 2 Angebote.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 31.01.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 02.02.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Lieferung von Absperrgeräten -Rahmenvereinbarung 2023/24, optional 2024/25
- Wo
- Essen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.02.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungRahmenvereinbarung 2023/2024, optional 2024/2025 Gegenstand der Ausschreibung: Lieferung von Absperrgeräten Vertragsgrundlage: Der Ausschreibung liegen die Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in ihrer derzeit gültigen Fassung und die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Ausführung von Leistungen der Stadt Essen" zu Grunde. Vertragsbedingungen: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist seitens des Auftraggebers möglich. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese automatische Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt. Angebotspreise: Die angebotenen Preise sind Festpreise. Sie gelten mindestens für die Dauer von 12 Monaten. Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses gelten sie für weitere zwölf Monate. …
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Rahmenvereinbarung 2023/2024, optional 2024/2025 Gegenstand der Ausschreibung: Lieferung von Absperrgeräten Vertragsgrundlage: Der Ausschreibung liegen die Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in ihrer derzeit gültigen Fassung und die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Ausführung von Leistungen der Stadt Essen" zu Grunde. Vertragsbedingungen: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist seitens des Auftraggebers möglich. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese automatische Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt. Angebotspreise: Die angebotenen Preise sind Festpreise. Sie gelten mindestens für die Dauer von 12 Monaten. Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses gelten sie für weitere zwölf Monate. Material: Alle folgenden Materialien sind mit einem Eigentumsnachweis zu versehen. Absperrschranke: Aufkleber 200 x 110 mm (Straßenbaubehörde Stadt Essen, Anlage A) Leitbaken: Folienaudruck 85 x 85 mm (ASV Stadt Essen) Bakenfußplatte und Absperrschrankengitter: Kennzeichnungsplatte (ASV Stadt Essen, Anlage B) Blitz und Warnleuchten: Gehäuseaufdruck 25 x 55 mm (ASV Stadt Essen, Anlage B) Liefermengen: Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf. Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilmengen, deren Umfang nicht zwingend LKW- Ladungen ergibt. Über diese Teilmengen werden Einzelaufträge erteilt. Lieferzeit: Die Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien hat spätestens 25 Arbeitstage nach der schriftlichen Auftragserteilung zu erfolgen. Lieferung: Die Lieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof, Elisenstr. 78, 45139 Essen, zu erfolgen. Entladen und Beladen: Das Entladen und ggf. Beladen (Retouren, Gestelle, Rungen o.ä.) von Lieferfahrzeugen hat durch den Fahrzeugführer oder durch entsprechend unterwiesenes Personal des Lieferanten zu erfolgen. Entsprechende Hilfsmittel sind mitzuführen. Die Entladung erfolgt frei bis zur Verwendungsstelle oder zum Lager. Eine Entladung oder Beladung durch Mitarbeiter der Stadt Essen ist nicht möglich.
Erfüllungsort
- Ort
- 45139 Essen
- Kreis
- Essen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA13
Verlauf
- 02.02.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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