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Aufgehoben Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 16.10.2024

Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Auftraggeber: Bundesministerium für Gesundheit · Bonn

Bundesministerium für Gesundheit hat das Vergabeverfahren für Forschung und Studien in Bonn aufgehoben.

Ergebnis

Vom Auftraggeber aufgehoben

Angebote
nicht veröffentlicht
Beendet
21.11.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.11.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.11.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der § 5c IIfSG regelt das Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizi-nischen Behandlungskapazitäten. Mit dieser Regelung soll das Risiko einer Benachteiligung ins-besondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten, die aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhanden sind, reduziert werden, indem die Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) ausschließlich nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getrof-fen werden darf. Krankenhäuser mit intensivmedizinischen …

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Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der § 5c IIfSG regelt das Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizi-nischen Behandlungskapazitäten. Mit dieser Regelung soll das Risiko einer Benachteiligung ins-besondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten, die aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhanden sind, reduziert werden, indem die Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) ausschließlich nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getrof-fen werden darf. Krankenhäuser mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sind ver-pflichtet, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen und in einer Verfahrensanweisung insbesonde-re die organisatorische Umsetzung der Entscheidungsabläufe festzulegen. Die Evaluation des § 5c IIfSG wird interdisziplinär insbesondere auf Grundlage rechtlicher, me-dizinischer und ethischer Erkenntnisse durch voraussichtlich 10 unabhängige Sachverständige durchgeführt, die jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Gesundheit als Auftraggeberin und dem Deutschen Bundestag benannt werden. Der Auftragnehmer fungiert als Koordinator, der den organisatorischen und methodischen Rahmen vorgibt, der es den Sachverständigen er-möglicht, die Evaluation des § 5c IfSG durchzuführen. Als Grundlage für die Evaluation durch die Sachverständigen sind in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit intensivmedi-zinischer Versorgung in Deutschland durch den Auftragnehmer Daten zur Beantwortung der in der Leistungsbeschreibung genannten Evaluationsaspekte in Form einer online Befragung zu erheben. Die Befragungsinhalte werden durch die Sachverständigen vorgegeben. Ergänzend zur quantitativen Befragung der Krankenhäuser sind in einem Mixed Methods Ansatz strukturierte quantitative und qualitative Befragungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, der Leitungs-ebenen sowie der Rechtsabteilungen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der Regelungen des § 5c IfSG in den Einrichtungen durchzuführen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 16.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 21.11.2024 Ergebnis veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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