Hilfsmittel Elektrostimulationsgeräte.
Auftraggeber: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf am 20.12.2016 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 20.12.2016
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 23.12.2016.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Hilfsmittel Elektrostimulationsgeräte.
- Wo
- Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 5 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.12.2016, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie AOK Bayern erbringt gemäß § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gegenüber ihren Versicherten u.a. Leistungen zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Diese Ausschreibung dient dem Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V in verschiedenen Losgebieten und soll ab dem 1.4.2017 die bisherigen Verträge ablösen.
5 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE2
Verlauf
- 08.11.2016 Ausschreibung veröffentlicht
- 23.12.2016 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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