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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 06.01.2025

Heimische Baumarten nach der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn

Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Heimische Baumarten nach der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 03.02.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 03.02.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Heimische Baumarten nach der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 03.02.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.01.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürli-cher Ressourcen zählen zu den größten Bedrohungen für die Umwelt, Gesellschaft und Wirt-schaft der Länder in der Europäischen Union (EU) in den kommenden Jahrzehnten. Bisherige Anstrengungen konnten den Verlust von Lebensraumtypen und Biodiversität nicht stoppen. Selbst von geschützten Lebensräumen waren 2018 EU-weit 81 % in einem schlechten Zustand. Deshalb ist es notwendig, neue Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Le-bensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der „Verordnung (EU) 2014/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni über die Wiederherstellung der Natur“ (W-VO), die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitglied-staaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu …

Ganze Beschreibung lesen

Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürli-cher Ressourcen zählen zu den größten Bedrohungen für die Umwelt, Gesellschaft und Wirt-schaft der Länder in der Europäischen Union (EU) in den kommenden Jahrzehnten. Bisherige Anstrengungen konnten den Verlust von Lebensraumtypen und Biodiversität nicht stoppen. Selbst von geschützten Lebensräumen waren 2018 EU-weit 81 % in einem schlechten Zustand. Deshalb ist es notwendig, neue Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Le-bensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der „Verordnung (EU) 2014/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni über die Wiederherstellung der Natur“ (W-VO), die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitglied-staaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Dafür gibt die W-VO klare Ziele und Fristen vor. Übergeordnetes Zeil der W-VO ist die Wiederherstellung von Ökosystemen in der EU, um den anhaltenden Verlust von Biodiversität zu stoppen und eine Trendumkehr zu bewirken. Dafür sol-len bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresfläche der EU wirkungsvolle Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Bis 2050 sollen diese Maßnahmen auf alle Ökosysteme, die einer Wiederherstellung bedürfen, ausgeweitet werden. Für Waldökosysteme werden in der W-VO Indikatoren für den Erfolg von Wiederherstellungs-maßnahmen festgelegt. Dazu gehören beispielsweise der Totholzanteil und der Waldvogelindex, aber auch der Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten. Eine heimische Baum-art wird definiert als „eine Baumart, die in ihrem natürlichen früheren oder derzeitigen Verbrei-tungsgebiet und ihrem potenziellen Verbreitungsgebiet vorkommt, d.h. in dem Verbreitungsge-biet, das sie natürlich einnimmt oder ohne direkte oder indirekte Einführung oder Pflege durch Menschen einnehmen könnte“. Diese Definition ist nicht ohne weiteres eindeutig auszulegen. Das Wissen darüber, welche Baumarten genau darunterfallen, ist von unmittelbarer Bedeutung für nachhaltige Wiederher-stellungsmaßnahmen und für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Stakeholdern. Das Ziel des Gutachtens ist es daher, zu prüfen und begründet darzustellen, welche Baumarten nach der De-finition der W-VO in Deutschland als heimisch gelten.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 06.01.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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