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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 10.10.2023

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts; Datenerhebung zu neuen Steuerungsinstrumenten im Taxi- und Mietwagenverkehr

Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 hat den Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis vergeben (Bekanntmachung vom 10.10.2023), Zuschlag an Einzelunternehmen aus Köln.

Originaltitel FE 82.0823/2023 - Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts; Datenerhebung zu neuen Steuerungsinstrumenten im Taxi- und Mietwagenverkehr

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Köln

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
10.10.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 10.10.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts; Datenerhebung zu neuen Steuerungsinstrumenten im Taxi- und Mietwagenverkehr
Wo
Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.10.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts; Datenerhebung zu neuen Steuerungsinstrumenten im Taxi- und Mietwagenverkehr Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurden u. a. für den Taxi- und Mietwagenverkehr neue Steuerungsinstrumente für die Genehmigungsbehörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eingeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Ermächtigung: zur Einführung von Festpreisen im Verkehr mit Taxen (§ 51 Abs. 1 S. 4 PBefG), zur Einführung eines Tarifkorridors im Verkehr mit Taxen (§ 51 Abs. 1 S. 4 PBefG), zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr (§ 51a Abs. 1 PBefG) und für Ausnahmen von der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr (§ 49 Abs. 5 PBefG). Ziel/Nutzen Im vorliegenden Projekt soll eine Datenerhebung bei den obersten Landesverkehrsbehörden erfolgen, um den Sachstand zum Gebrauch der neuen Steuerungsinstrumente für den Taxi- und Mietwagenverkehr zu erfassen. Dabei soll anhand von fünf Leitfragen ermittelt werden, ob und inwieweit die Genehmigungsbehörden von diesen Steuerungsinstrumenten bislang Gebrauch gemacht haben.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 10.10.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Köln erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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