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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 13.11.2024

Generalplaner Neubau Btf Wesseling

Auftraggeber: Kölner Verkehrs-Betriebe AG · Köln

Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat einen Auftrag für Architektur in Köln ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 17.02.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 17.02.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Generalplaner Neubau Btf Wesseling
Wo
Köln, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 17.02.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
17.03.2025 bis 01.08.2036

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.01.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der neue Betriebshof Wesseling soll auf dem ehemaligen Norton- Gelände in Wesseling entstehen, das sich zwischen der Vorgebirgsstraße und dem Kronenweg befindet. Das Baufeld befindet sich im Einzugsgebiet der Seveso III - Richtlinie, was bedeutet , dass es spezielle Vorschriften für die Planung und Genehmigung neuer Anlagen gibt. Diese Vorschriften beinhalten die Berücksichtigung der Umgebung und müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von Gutachtern geprüft werden. Für eine Neubebauung muss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und ggf. parallel durchgeführtes Planfeststellungsverfahren neues Planungs-, Baurecht geschaffen werden. Der Generalplaner wird beauftragt, die Planung eines Betriebshofes der Kölner Verkehrsbetriebe auf dem ehemaligen Norton-Gelände in Wesseling zur Wartung und Instandhaltung von Straßenbahnen durchzuführen. Die Gebäude sollen verschiedene …

Ganze Beschreibung lesen

Der neue Betriebshof Wesseling soll auf dem ehemaligen Norton- Gelände in Wesseling entstehen, das sich zwischen der Vorgebirgsstraße und dem Kronenweg befindet. Das Baufeld befindet sich im Einzugsgebiet der Seveso III - Richtlinie, was bedeutet , dass es spezielle Vorschriften für die Planung und Genehmigung neuer Anlagen gibt. Diese Vorschriften beinhalten die Berücksichtigung der Umgebung und müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von Gutachtern geprüft werden. Für eine Neubebauung muss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und ggf. parallel durchgeführtes Planfeststellungsverfahren neues Planungs-, Baurecht geschaffen werden. Der Generalplaner wird beauftragt, die Planung eines Betriebshofes der Kölner Verkehrsbetriebe auf dem ehemaligen Norton-Gelände in Wesseling zur Wartung und Instandhaltung von Straßenbahnen durchzuführen. Die Gebäude sollen verschiedene Nutzungsbereiche enthalten, die den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbahnen sicherstellen. Ebenfalls müssen die Anforderungen der Stadt Wesseling berücksichtigt und untersucht werden. Die Planung der querenden Velo-Route erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Wesseling und der KVB. Im Rahmen der Planungsaufgabe ist eine Variantenuntersuchung für die Velo-Route durchzuführen und in den Planungsprozess zu integrieren. Ebenfalls hat im Rahmen der Planung eine Machbarkeitsprüfung zu erfolgen, ob an diesem Standort ein separater Haltepunkt auf der Haupttrasse ausgebildet werden kann. Hierzu müssen Varianten und Alternativen dargestellt werden. Der Auftragnehmer (AN) soll im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Bearbeitung der " EU - Protokolle über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen" mitwirken und notwendige Dokumente und Verfahren ausführen. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet sicherzustellen, dass er und insbesondere seine direkten Ansprechpartner die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (C1). Dies gilt auch für die Vertretung, um eine reibungslose Kommunikation und eine präzise Abstimmung im Projektverlauf zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) ist ohne gesonderte Vergütung verpflichtet, digitale dreidimensionale Planunterlagen nach den Strukturierungsvorgaben des Auftraggebers (AG) zu erstellen und im .rvt oder .ifc Dateiformat zu übergeben, sofern der AG keine abweichenden Vorgaben erteilt. Dies ermöglicht dem AG eine nahtlose Weiterverwendung im Rahmen der FM-Software REVIT von AutoDesk. Im Rahmen dieses Projekts ist zu berücksichtigen, dass kritische Infrastrukturen besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Das neue KRITIS Dachgesetz, welches den Schutz kritischer Infrastrukturen regelt, könnte im Laufe des Projekts in Kraft treten und somit zusätzliche Vorgaben und Maßnahmen erforderlich machen. Es ist sicherzustellen, dass die Planungen, Ausführungen und alle relevanten Projektphasen so gestaltet werden, dass künftige gesetzliche Anforderungen an kritische Infrastrukturen berücksichtigt und problemlos implementiert werden können. Die nachfolgend beschriebenen Räumlichkeiten und Anlagen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe. Das finale Anforderungsprofil für die folgenden Bereiche wird in der Grundlagenermittlung festgelegt. a) Werkstatthalle / Lagerhalle / Waschhalle b) Besandungshalle c) Fahrdienst / Büro Gebäude Das Bauprojekt wird in zwei Baustufen durchgeführt. Ziel der Beauftragung ist es, dass die erste Baustufe vollständig geplant und umgesetzt wird. Die zweite Baustufe soll in Form einer Machbarkeitsstudie abgebildet werden . Die o. g. vorläufigen Bedarfsanforderungen betreffen die erste Baustufe. B ei der zweiten Baustufe sollen u. a. die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. Disposition: Ein zentraler Bereich für die Organisation und Verwaltung des Fahrzeugbetriebs . 2. Abstellgleise: In dieser Baustufe sind 5 weitere Abstellgleise mit einer Länge von jeweils 220 Metern zu planen. Zusätzlich werden noch 5 Abstellgleise mit einer Länge von 120 m benötigt Diese bieten Platz für 24 Langfahrzeuge oder 58 Fahrzeuge mit einer Länge von 30 Metern. 3. Entsorgungszentrum: Hier soll ein Bereich für die Abfallentsorgung des Betriebs entstehen, der den betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. 4. Lager: Zusätzliche Lagerflächen sind vorgesehen, um den zukünftigen Platzbedarf für Ersatzteile und Betriebsmittel abzudecken. 5. Kantine: Eine Kantine soll für die Verpflegung der Mitarbeiter eingeplant werden und die Aufenthaltsqualität in der Anlage erhöhen. 6. Besandugshalle abschließen. In der zweiten Baustufe sollen 9 weitere Gleise geplant werden. Bei der Planung der ersten Baustufe ist die Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus des Betriebshofes erforderlich. Aus diesem Grund muss eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen werden. Die Gebäude sollen nachhaltig geplant werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollen der einer konventionellen Bauweise gegenübergestellt werden. Der Generalplaner ist verantwortlich für die detaillierte Planung aller beschriebenen Bereiche, einschließlich der funktionalen und technischen Anforderungen. Besondere Beachtung gilt der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen sowie der Integration der verschiedenen Betriebsabläufe in eine effiziente Gesamtstruktur. Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und Voraussetzung der Förderung die termingerechte Umsetzung des Projektes ist. Ziel ist es, die technische und wirtschaftlich beste Lösung zu finden und den Neubau der Infrastruktur für die Besandungshalle, einschl. Ausstattung, Planung der dazugehörigen Flächen und Einrichtungen und deren Versorgung zeitlich möglichst kurzfristig zu realisieren. Hierfür sind alle Fachplanungs- und Gutachterleistungen als Generalplanungsleistungen zur Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahme für den Betriebshof anzubieten und durchzuführen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Köln
NUTS
DEA23

Verlauf

  1. 13.11.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 17.01.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Planungsumfang Verkehrswege: Der Bahnbau ( Trassierung, Unterbau, Gleisanlagen , etc.) sowie die allgemeinen PKW Verkehrs - und Abstellflächen sind Bestandteil des AN. Die Signaltechnik und die Fahrleitung inkl. Bahnstrom sind hiervon ausgeschlossen. Eine Einbindung von…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf subreport.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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