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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 13.12.2024

Geländererneuerung an den Brücken Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560

Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal · Uelzen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal hat einen Auftrag für Bauleistungen im Landkreis Uelzen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.01.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 27.01.2025, 09:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Geländererneuerung an den Brücken Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560
Wo
Landkreis Uelzen, Niedersachsen
Bis wann
Angebotsfrist 27.01.2025, 09:59 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßenbrückenanlagen Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560. Auf Grund von diversen Schäden und das Nichteinhalten von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsicherung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwegen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen. Für die sechs Brücken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Verankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Monta-gematerial herzustellen, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme mit einer Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und mit einer Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen. An den Brücken Nr. 538, …

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Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßenbrückenanlagen Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560. Auf Grund von diversen Schäden und das Nichteinhalten von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsicherung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwegen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen. Für die sechs Brücken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Verankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Monta-gematerial herzustellen, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme mit einer Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und mit einer Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen. An den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Auf den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die vorhandenen Geländerpfosten im Beton des Kappengesimses und auf den Flügelwänden eingelassen, die Pfoten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Das bestehende Stahl Füllstabgeländer auf der Brücke 559 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Die auf den Kappen und auf den Flügelwänden einbetonierten Geländerpfosten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Die Füllstabgeländer aus Stahl auf den Brückenbauwerken Nr. 540 und Nr. 541 sind zu demontieren und zu entsorgen. Die Geländerpfosten der Brücke 540 und 541 sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims befestigt, diese Fußplatten einschließlich der Verankerungen sind zu demontieren und die Bohrungen der Fußplattenverankerung sind mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Sollte bei der Demontage der Geländer Beschädigungen der Betonfläche entstehen, sind diese Beschädigungen zu beseitigen und an die vorhandene Betonoberfläche anzugleichen. Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Absturzsicherung einzurichten. Der jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Die Verkehrsführung für Fußgänger ist mit entsprechender Verkehrssicherung durch die einzelnen Baustellenabschnitte zu führen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 540 und 556 ist auf Grund der notwendigen Vollsperrungen während der Maßnahme umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 538, 541, 559 und 560 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung vorgesehen. Die Treppen an den Brücken zu den Betriebswegen sind zu sperren. Der Zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort ist pro Brücke mit 5 Werktage vorgesehen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Landkreis Uelzen (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Niedersachsen

Verlauf

  1. 13.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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