Geflügeltötung im Seuchenfall in NRW
Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW · Düsseldorf
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat einen Auftrag für Dienstleistungen in Düsseldorf ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 01.09.2022 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Geflügeltötung im Seuchenfall in NRW
- Wo
- Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 01.09.2022, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.01.2023 bis 31.12.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.08.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIm Rahmen der Tierseuchenbekämpfung besteht bei Geflügelpestausbrüchen in NRW die Notwendigkeit des unverzüglichen und tierschutzkonformen Tötens von Nutz- und Hobbygeflügelbeständen. Auftragsgegenstand ist die planmäßige, unverzügliche, effektive und tierschutzkonforme Tötung und Räumung von Geflügelbeständen im Falle des Auftretens einer Tierseuche entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L 84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments …
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Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung besteht bei Geflügelpestausbrüchen in NRW die Notwendigkeit des unverzüglichen und tierschutzkonformen Tötens von Nutz- und Hobbygeflügelbeständen. Auftragsgegenstand ist die planmäßige, unverzügliche, effektive und tierschutzkonforme Tötung und Räumung von Geflügelbeständen im Falle des Auftretens einer Tierseuche entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L 84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (L174/64), der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (L303/1, Europäische Tierschutz-Schlachtverordnung) , der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (nationale Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012 (BGBl. I S. 2982) sowie den im Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung" enthaltenen Auslegungshinweisen für einen einheitlichen Vollzug in den Bundesländern (https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00045331) Handbuch-Tierschutzueberwachung-Schlachten-2021-12.pdf, soweit diese die Durchführung von Bestandsräumungen betreffen. Der Auftragsgegenstand umfasst auch das ständige Vorhalten der dazu erforderlichen geeigneten und einsatzbereiten technischen und personellen Mittel durch die Auftragnehmerin sowie die Vorab-Desinfektion und Verladung der Tierkörper in die Container der Tierkörperbeseitigungseinrichtung. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Phasen: Phase 0 (Stand-by-Phase): Phase 1 (Aktivierungsphase): Phase 2 (Verlegungsphase): Phase 3 (Einsatzphase): Für die notwendigen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Düsseldorf
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA11
Verlauf
- 05.08.2022 Ausschreibung veröffentlicht
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