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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 02.04.2025

Forstbetrieb der Stadt Essen - Waldrandkontrollen 2025 - 2028

Auftraggeber: Grün und Gruga · Essen

Grün und Gruga hat einen Auftrag für Forst und Landwirtschaft in Essen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 05.05.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 05.05.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forst und Landwirtschaft: Forstbetrieb der Stadt Essen - Waldrandkontrollen 2025 - 2028
Wo
Essen, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 05.05.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
01.07.2025 bis 31.12.2025
Lose
2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Waldbaumkontrolle im urban geprägten und intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 4 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Waldrandkontrollen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Jedes Kalenderjahr wird separat beauftragt. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Kontrollperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. [Name entfernt], vergabestelle@gge.essen.de) Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los komplett angeboten werden. Ebenso …

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Waldbaumkontrolle im urban geprägten und intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 4 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Waldrandkontrollen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Jedes Kalenderjahr wird separat beauftragt. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Kontrollperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. [Name entfernt], vergabestelle@gge.essen.de) Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los komplett angeboten werden. Ebenso können auch beide Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in beiden Losen das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los mit eigenem Personal gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Waldungen der Stadt Essen umfassen eine Gesamtfläche von rund 1.750 ha mit einem sehr hohen Waldrandeffekt. In den Erholungsschwerpunkten werden für die Bürgerschaft zahlreiche Einrichtungen (Bänke, Schutzhütten, Fitnessgeräte, Spielpunkte, Infotafeln, Wegweiser, ...) vorgehalten. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Dem Forstbetrieb der Stadt Essen obliegt gemäß Dienstanweisung die Verkehrssicherungspflicht gegenüber waldtypischen Gefahren des Waldbaumbestandes entlang der Waldränder und im direkten Umfeld der vorgehaltenen Erholungseinrichtungen. Die Waldbaumkontrolle erfolgt als visuelle Einzelbaumkontrolle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Verkehrssicherungspflichten für die konkrete Baumkontrolle ergeben sich aus den im Fachverfahren "proforst" kartierten Kontrolleinheiten, in denen die einzelnen Kontrolllinien entlang der typisierten Waldaußengrenzen mit Verkehrssicherungspflichten, den Kontrolllinien im Bereich der Erholungseinrichtungen und der bereits kartierten Einzelbäume in den Kontrollbereichen der Kontrolleinheiten. Die Kontrollbereiche des Waldbaumbestandes bemessen sich in Abhängigkeit der aktuellen Bestockung in einer Tiefe der einfachen baumfallenden Länge (in der Regel 30 Meter) zur jeweiligen Kontrolllinie. In Erholungsschwerpunkten kommt es durch die Dichte der Kontrolllinien häufig zur Überlappung der Kontrollbereiche. Da die Größe der Kontrollbereiche von der dynamischen Baumhöhe abhängig sind, können Überlappungsflächen nicht exakt ermittelt werden. Nach grober Schätzung beträgt die Überlappungsfläche ca. 15-20% der Kontrollbereiche. Allgemeine Erschwernisse im Stadtwald Essen: Sämtliche Waldflächen erschließen sich grundsätzlich selber. Ggf. gewünschte Vereinfachungen des Betretungsrechts über Flächen fremder Eigentümer sind vom Auftragnehmer zu eigenen Lasten auszuhandeln. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den Waldrandlagen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeere, Hundsrose, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngung, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Eine weitere waldtypische Erschwernis im urban geprägten Essener Stadtwald ergibt sich durch das vielfältige Geländerelief mit - natürlichen Steillagen, vorwiegend im Essener Süden, - künstlichen Aufschüttungen mit Steilböschungen, vorwiegend im Essener Norden, - vereinzelten baulicher Relikte historischer Flächenvornutzungen - oder punktueller anthropogener Abgrabungen oder Ablagerungen im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten mit den naturtypischen Gefahren des Waldes, insbesondere durch Astabbrüche vertrauten Personals.

2 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungWert, geschätzt
1 Waldbaumkontrolle Bezirke I, III, IV, V, VI und VII nicht angegeben
2 Waldbaumkontrolle Bezirke II, VIII und IX nicht angegeben

Erfüllungsort

Ort
Essen
Kreis
Essen
NUTS
DEA13

Verlauf

  1. 02.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf vergabe.metropoleruhr.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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