Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung der in § 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis
Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz · Berlin
Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag für Forschung und Studien in Berlin am 11.10.2022 vergeben, Zuschlag an Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. und Einzelunternehmen aus Hannover. Eingegangen: 6 Angebote.
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. Hannover
Einzelunternehmen aus Hannover
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 6
- Zuschlag
- 11.10.2022
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 23.11.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung der in § 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 24 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.11.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel des zu vergebenden Forschungsvorhabens ist es, durch qualitative empirische Forschung (Auswertung von Strafverfahrensakten und Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, Verteidigern und Verteidigerinnen und Beiständen nach § 406h StPO; ergänzend sollen auch Vertreter/innen von Opferschutzorganisationen befragt werden, die aus konkreten Verfahren berichten können) die Handhabung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB in der Praxis zu ermitteln,sowie anhand der empirischen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der vorhandenen Literatur die Anwendung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu untersuchen und ggf. Schwierigkeiten und Schwachstellen in der Praxis aufzuzeigen; ebenso soll eine Erarbeitung von Empfehlungen und Anleitungen zur - auch revisionsfesten - Anwendung der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Strafzumessungsumstände für die Praxis, auch um ggf. festgestellten Schwierigkeiten und Schwachstellen bei der Anwendung zu begegnen, erfolgen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 26.10.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 23.11.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. und Einzelunternehmen aus Hannover erhalten.
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