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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 05.06.2025

Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht nach altem und nach neuem Recht

Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz · Berlin

Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag für Forschung und Studien in Berlin am 28.01.2026 vergeben, Zuschlag an InterVal GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 199.949,75 €. Eingegangen: 3 Angebote.

Zuschlag an

InterVal GmbH Berlin

Summe
199.949,75 €
Angebote
3
Zuschlag
28.01.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 08.02.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht nach altem und nach neuem Recht
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 7 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
18 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Forschungsvorhaben soll sich entsprechend der Vorgaben des Reformgesetzgebers schwerpunktmäßig auf die Anwendungspraxis der Sterilisationsregelung im Jahr vor und im Jahr nach der Neuregelung des Sterilisationsparagraphen beziehen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Um möglichst belastbare Aussagen über die Anwendungspraxis vor und nach der Neuregelung treffen zu können, soll darüber hinausgehend eine größere Zahl von Gerichtsakten ausgewertet werden, indem der Untersuchungszeitraum auf zwei Jahre vor und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgedehnt wird. Dementsprechend sollen die bundesweit bei den Betreuungsgerichten anhängigen Gerichtsverfahren aus den Jahren 2021/22 und 2023/24 ausgewertet und miteinander verglichen werden. Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, in welchen konkreten Fallgestaltungen die …

Ganze Beschreibung lesen

Das Forschungsvorhaben soll sich entsprechend der Vorgaben des Reformgesetzgebers schwerpunktmäßig auf die Anwendungspraxis der Sterilisationsregelung im Jahr vor und im Jahr nach der Neuregelung des Sterilisationsparagraphen beziehen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Um möglichst belastbare Aussagen über die Anwendungspraxis vor und nach der Neuregelung treffen zu können, soll darüber hinausgehend eine größere Zahl von Gerichtsakten ausgewertet werden, indem der Untersuchungszeitraum auf zwei Jahre vor und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgedehnt wird. Dementsprechend sollen die bundesweit bei den Betreuungsgerichten anhängigen Gerichtsverfahren aus den Jahren 2021/22 und 2023/24 ausgewertet und miteinander verglichen werden. Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, in welchen konkreten Fallgestaltungen die Einwilligung in eine Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. und § 1830 BGB erklärt und genehmigt wurde und in welchen konkreten Fallgestaltungen eine Einwilligung oder eine gerichtliche Genehmigung versagt wurde. Es soll insbesondere untersucht werden, ob die Betroffenen im Entscheidungsprozess ausreichende Unterstützung erhielten, welche Gefahren als Grund für die Sterilisation angenommen wurden und mit welchen Maßnahmen den Gefahren begegnet werden konnte. Des Weiteren soll nach Möglichkeit untersucht werden, ob auch Frauen sterilisiert wurden, die nicht einwilligungsfähig waren, von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und/oder den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern aber als einwilligungsfähig eingestuft wurden, um ein betreuungsgerichtliches Verfahren zu umgehen. Damit soll die Untersuchung eine rechtstatsächliche Grundlage für die Frage bilden, ob ein Bedürfnis dafür besteht, die Sterilisation von einwilligungsunfähigen Erwachsenen auf Grundlage einer stellvertretenden Einwilligung in engen Ausnahmefällen weiterhin zuzulassen, ob der Schutz der betroffenen Personengruppe durch die Neuregelung ausreichend ist oder bis hin zu einem Verbot verstärkt werden sollte. Die Untersuchung soll Erkenntnisse dazu liefern, ob die geltende Regelung in § 1830 BGB zufriedenstellende Lösungsmöglichkeiten bietet oder ob es – etwa wegen der Komplexität des Verfahrens – zu rechtswidrigen Umgehungen kommt. Zur Methodik: Es sollen die in den Jahren 2021/22 nach § 1905 BGB a. F. entschiedenen und die in den Jahren 2023/24 nach § 1830 BGB eingeleiteten Verfahren (insgesamt etwa 70 bis 80 Verfahren) untersucht werden, indem die Gerichtsakten hierzu ausgewertet werden. Des Weiteren sollen Betroffene und weitere an einer Entscheidung über die Sterilisation beteiligte Personen (Sterilisationsbetreuerinnen und -betreuer, Angehörige, Einrichtungsmitarbeitende oder -leiter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Sachverständige, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Betreuungsrichter/innen, Betreuungsbehörden) interviewt werden. Auch sollen Expertinnen und Experten aus der Praxis, Wissenschaft und den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen interviewt werden. Um das Dunkelfeld zu beleuchten, sollen zudem in einer Stichprobe auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (ggf. in einfacher Sprache) befragt werden, ob sie sterilisiert wurden und dies gerichtlich genehmigt worden ist. Das Forschungsdesign sollte dabei möglichst partizipativ ausgestaltet sein. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
Berlin
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 05.06.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 08.02.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat InterVal GmbH erhalten, Summe 199.949,75 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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