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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 06.06.2024

FKZ 3724 24 702 0 - Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung

Auftraggeber: Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt hat einen Auftrag für „FKZ 3724 24 702 0 - Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 08.08.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 08.08.2024, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
FKZ 3724 24 702 0 - Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 08.08.2024, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.06.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

ReFoPlan: „Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung“ Art. 9 der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, die in Anhang III gelistet werden (Humanarzneimittel und Kosmetika) ein. Diese beinhaltet, dass die Hersteller mindestens 80 % der Gesamtkosten für die Erfüllung der in Artikel 8 genannten Anforderungen (Kläranlagenertüchtigung mit einer 4. Reinigungsstufe), einschließlich der Investitionen und der Betriebskosten für die zusätzliche Behandlung von kommunalem Abwasser zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und ihren Rückständen sowie die Kosten für die Überwachung von Mikroverunreinigungen aufzubringen haben. Das Ziel der Studie ist es, umfassend die rechtlichen Fragen und …

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ReFoPlan: „Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung“ Art. 9 der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, die in Anhang III gelistet werden (Humanarzneimittel und Kosmetika) ein. Diese beinhaltet, dass die Hersteller mindestens 80 % der Gesamtkosten für die Erfüllung der in Artikel 8 genannten Anforderungen (Kläranlagenertüchtigung mit einer 4. Reinigungsstufe), einschließlich der Investitionen und der Betriebskosten für die zusätzliche Behandlung von kommunalem Abwasser zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und ihren Rückständen sowie die Kosten für die Überwachung von Mikroverunreinigungen aufzubringen haben. Das Ziel der Studie ist es, umfassend die rechtlichen Fragen und Herausforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie zu analysieren. Die Studie soll weiterhin Empfehlungen liefern, wie die Herstellerverantwortung so ausgestaltet werden kann, dass sie zum einen die Anforderungen der KARL erfüllt, zum anderen aber einen rechtssicheren Vollzug ermöglicht, der die Transaktionskosten (Bürokratieaufwand) für alle Beteiligten in Grenzen hält.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 06.06.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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