Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
Auftraggeber: Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt hat den Auftrag für Dienstleistungen in Dessau-Roßlau am 26.03.2026 vergeben, Zuschlag an GVM Gesellschaft für Verpackungsmarkt-forschung mbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 197.819 €. Eingegangen: 1 Angebot.
GVM Gesellschaft für Verpackungsmarkt-forschung mbH Mainz
- Summe
- 197.819 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 26.03.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 27.03.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 16.04.2026 bis 29.10.2027
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.03.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für …
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Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen. Bestandteil des Projekts sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden. Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch) beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich. Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Erfüllungsort
- Ort
- Dessau-Roßlau
- Kreis
- Dessau-Roßlau
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE01
Verlauf
- 01.02.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 27.03.2026 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat GVM Gesellschaft für Verpackungsmarkt-forschung mbH erhalten, Summe 197.819 €.
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