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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 22.03.2024

FKZ 3723 22 555 0 - Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Rahmen des Munitionsaltlasten-Sofortprogramms der Bundesregierung

Auftraggeber: Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt hat einen Auftrag für „FKZ 3723 22 555 0 - Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Rahmen des Munitionsaltlasten-Sofortprogramms der Bundesregierung“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 25.04.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 25.04.2024, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
FKZ 3723 22 555 0 - Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Rahmen des Munitionsaltlasten-Sofortprogramms der Bundesregierung
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 25.04.2024, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.03.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Refoplan 2023: „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Rahmen des Munitionsaltlasten-Sofortprogramms der Bundesregierung“ Während Munitionsaltlasten an Land größtenteils geborgen und vernichtet worden sind, lagern in deutschen Meeresgewässern, also dem Küstenmeer (Gewässer see-wärts der Basislinie bis zu einer Grenze von 12 Seemeilen) und der seewärts vorge-lagerten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ungefähr 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munitionsaltlasten (meist Sprengmunition) und circa 5.000 Tonnen chemische Munition, die im Zweiten Weltkrieg durch Militäroperationen oder danach durch Verklappung versenkt wurden. Diese gefährden nicht nur den Schiffsverkehr, Fischerei, Tourismus, Menschen an Stränden und die Meeresumwelt, sie behindern auch Offshore-Installationen und die Verlegung von Seekabeln. Für die …

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Refoplan 2023: „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Rahmen des Munitionsaltlasten-Sofortprogramms der Bundesregierung“ Während Munitionsaltlasten an Land größtenteils geborgen und vernichtet worden sind, lagern in deutschen Meeresgewässern, also dem Küstenmeer (Gewässer see-wärts der Basislinie bis zu einer Grenze von 12 Seemeilen) und der seewärts vorge-lagerten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ungefähr 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munitionsaltlasten (meist Sprengmunition) und circa 5.000 Tonnen chemische Munition, die im Zweiten Weltkrieg durch Militäroperationen oder danach durch Verklappung versenkt wurden. Diese gefährden nicht nur den Schiffsverkehr, Fischerei, Tourismus, Menschen an Stränden und die Meeresumwelt, sie behindern auch Offshore-Installationen und die Verlegung von Seekabeln. Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee wurde das „Sofortprogramm Munitionsaltlasten“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Im Rahmen eines Planungs- und Koordinierungsvorhabens werden derzeit ein Konzept sowie die technischen Voraussetzungen für die Realisierung einer Pilotanlage zur Bergung und Vernichtung von Altmunition erarbeitet, um 2025 die erste mobile schwimmende Entsorgungsanlage in der Ostsee in Betrieb nehmen zu können. Der Pilotcharakter der geplanten Anlage wird von einer Vielzahl rechtlicher Fragen flankiert. Bislang gibt es keine unbemannten Schiffe oder Plattformen mit Munitions-vernichtungsanlagen in deutschen Gewässern. Eine spezielle Gesetzgebung für die Bergung und Räumung der Munition aus den deutschen Meeresgewässern existiert nicht. Um die Pilotbergung und -beseitigung durchzuführen und in einen rechtssicheren Dauerbetrieb zu überführen, sind eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Das Gutachten soll konkrete Beiträge zur Erstellung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Pilotbergung und -vernichtung liefern und dazu die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufzeigen und analysieren sowie konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen und Änderungen bestehender Regelungen sowie ggf. notwendige Neuregelungen erarbeiten. Das Gutachten soll sowohl auf die Bergung und Vernichtung der Munitionsaltlasten im Küstenmeer, wo die Piloträumung zunächst stattfinden soll, als auch auf Bergung und Vernichtung in der AWZ eingehen. Die Bezüge zum europäischen und internationalen Recht sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 22.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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