Fitness und life history: Einbindung subletaler Effekte in die GVO-Risikobewertung; Teilprojekt 2
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Fitness und life history: Einbindung subletaler Effekte in die GVO-Risikobewertung; Teilprojekt 2“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 07.07.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Fitness und life history: Einbindung subletaler Effekte in die GVO-Risikobewertung; Teilprojekt 2
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 07.07.2023, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie meisten für GVO genutzten ökotoxikologischen Testverfahren definieren die Mortalität als Endpunkt. Subletale Effekte, die ebenfalls in der Bewertung abgeschätzt werden müssen, werden oft nicht explizit bewertet, sondern pauschal in die Risikobewertung einbezogen (Perry et al., 2010). Gründe hierfür können fehlende Konzepte sein, um subletale Parameter (z.B. Veränderungen der Entwicklungszeit oder des Gewichts) abzuschätzen und zu bewerten. So existieren z.B. keine Schwellenwerte, ab wann eine Entwicklungszeitverzögerung als biologisch relevant für eine NTO-Gruppe einzuschätzen ist (Dolezel et al., 2018). Für GVO-Effekte auf Schmetterlinge wird derzeit angestrebt, subletale Effekte in die Modellierung von Effekten einzubeziehen (Baudrot et al., 2021; Baudrot et al., 2020). Die Bewertung subletaler Effekte ist aus gutem Grund in der Gesetzgebung vorgesehen, da auch subletale Effekte …
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Die meisten für GVO genutzten ökotoxikologischen Testverfahren definieren die Mortalität als Endpunkt. Subletale Effekte, die ebenfalls in der Bewertung abgeschätzt werden müssen, werden oft nicht explizit bewertet, sondern pauschal in die Risikobewertung einbezogen (Perry et al., 2010). Gründe hierfür können fehlende Konzepte sein, um subletale Parameter (z.B. Veränderungen der Entwicklungszeit oder des Gewichts) abzuschätzen und zu bewerten. So existieren z.B. keine Schwellenwerte, ab wann eine Entwicklungszeitverzögerung als biologisch relevant für eine NTO-Gruppe einzuschätzen ist (Dolezel et al., 2018). Für GVO-Effekte auf Schmetterlinge wird derzeit angestrebt, subletale Effekte in die Modellierung von Effekten einzubeziehen (Baudrot et al., 2021; Baudrot et al., 2020). Die Bewertung subletaler Effekte ist aus gutem Grund in der Gesetzgebung vorgesehen, da auch subletale Effekte stark in die Populationsdynamik einer Art eingreifen können. In einem ersten Teil des Forschungsauftrags wurden bereits folgende Punkte abgearbeitet: - Systematischer Überblick über die Bewertung subletaler Effekte in anderen Regelungsbereichen (z.B. Pestiziden, Biozide). - Analyse und Vorschläge wie die Bewertung subletaler Effekte in der GVO-Risikobewertung verbessert werden könnten. - Analyse welche Rolle „trade-offs“ bei der Bewertung der Ökotoxizität spielen können. Mit dem aktuellen Teilvorhaben werden beispielshaft „trade-offs“ verschiedener „life-history“-Parameter als Folge eines chemischen Stressors untersucht und deren Bedeutung für die Risikobewertung diskutiert. Die Leistungen beinhaltet Laborversuche mit einem geeigneten Modellorganismus (bevorzugt terrestrisch) für den trade-offs zwischen „life-history“-Parametern (z.B. Lebenszeit und Reproduktionsalter; Nachkommengröße und Anzahl der Nachkommen; etc.) bereits als Stressreaktion bekannt sind. Der Stressor (Testsubstanz) sollte möglichst über die Nahrung vom Modellorganismus aufgenommen werden. Nach Abschluss der Versuche ist die Bedeutung der Ergebnisse für eine Risikobewertung ausführlich zu diskutieren und international zu publizieren.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 17.05.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 13.10.2023 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
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