F+E-Vorhaben „Risikohypothesen für die Umweltwirkung genomeditierter Nutzpflanzen“; FKZ 3522840500
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „F+E-Vorhaben „Risikohypothesen für die Umweltwirkung genomeditierter Nutzpflanzen“; FKZ“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.03.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- F+E-Vorhaben „Risikohypothesen für die Umweltwirkung genomeditierter Nutzpflanzen“; FKZ 3522840500
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 06.03.2023, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.01.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGemäß der EU-Richtlinien (EG) 2018/350 und 2001/18/EG „über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt“ und dem GenTG sind GVO vor Freisetzung in der Umwelt auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit, das Leben von Tieren und Pflanzen, die Natur und die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge zu prüfen. Diese Regelung berücksichtigt unerwartete Auswirkungen des gentechnischen Eingriffs und bewertet potentiell negative Auswirkungen der entstandenen Gen- und Eigenschaftskombinationen. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des BfN, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die von GVO ausgehenden Risiken für die Umwelt überprüft und ausreichend sicher eingeschätzt werden können. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, entwickelt BfN u. a. Konzepte und Methoden für die Umweltrisikobewertung. Gentechnische Verfahren entwickeln sich aktuell mit großer …
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Gemäß der EU-Richtlinien (EG) 2018/350 und 2001/18/EG „über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt“ und dem GenTG sind GVO vor Freisetzung in der Umwelt auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit, das Leben von Tieren und Pflanzen, die Natur und die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge zu prüfen. Diese Regelung berücksichtigt unerwartete Auswirkungen des gentechnischen Eingriffs und bewertet potentiell negative Auswirkungen der entstandenen Gen- und Eigenschaftskombinationen. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des BfN, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die von GVO ausgehenden Risiken für die Umwelt überprüft und ausreichend sicher eingeschätzt werden können. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, entwickelt BfN u. a. Konzepte und Methoden für die Umweltrisikobewertung. Gentechnische Verfahren entwickeln sich aktuell mit großer Geschwindigkeit weiter. Dabei ist CRISPR/Cas ein zentrales neues Instrument der Biotechnologie, das grundsätzlich neue Möglichkeiten eröffnet hat, Lebewesen zu verändern und neu zu gestalten. CRISPR/Cas und andere Genome-Editing-Verfahren können sowohl für das geplante Design von Organismen eingesetzt werden als auch, in Kombination mit künstlicher Intelligenz und automatisierten Testverfahren, zur Herstellung neuartiger Eigenschaften. Die Bandbreite gentechnisch veränderter Organismen und Eigenschaften ist bereits jetzt groß und wird sich in Zukunft kontinuierlich erweitern. Die Bedeutung dieser Entwicklungen für Biodiversität wurde international erkannt. In der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) wurde eine breit angelegte, regelmäßige Bestandsaufnahme („Horizon Scanning“) neuer genomischen Anwendungen („Synthetic Biology“) beschlossen (CBD/COP/DEC/14/19). Der potenziellen Fülle neuartiger Organismen, Eigenschaften und Einsatzfeldern steht eine bislang noch kaum ausdifferenzierte Betrachtung ökologischer Auswirkungen und Risiken von Anwendungen der Synthetischen Biologie im Freiland gegenüber. Um die intendierten und nichtintendierten neuen Eigenschaften der Organismen und deren ökologische Wirkungen einzuschätzen zu können, müssen in vielen Fällen die Methoden der Risikobewertung und des Risikomanagements angepasst und weiterentwickelt werden (BfN 2021). Das aktuelle Vorhaben konzentriert sich auf die Anwendung neuer Gentechniken in Pflanzen. Das Vorhaben soll zum einen ein „Horizon Scanning“ neuer gentechnisch veränderter höherer Pflanzen unterstützen und mögliche Wirkpfade ökologischer Risiken analysieren. Es sind der Arbeitspakete (AP) vorgesehen: -Horizon Scanning komplexer GVO: Nutzpflanzen und Bäume (AP 1) -Ableitung plausibler Risikohypothesen für Auswirkungen auf Natur und Umwelt (AP 2) -Handlungsempfehlungen (AP 3)
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 27.01.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in DeutschlandZuschlag 30.01.2026 an Universität Osnabrück · 1 Angebot