FE SV.0017/2023 - „Bestands- und Erfahrungsanalyse zum autonomen Fahren“
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßenwesen hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bergisch Gladbach am 02.09.2024 vergeben, Zuschlag an TÜV Rheinland Consulting GmbH. Eingegangen: 14 Angebote.
TÜV Rheinland Consulting GmbH Köln
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 14
- Zuschlag
- 02.09.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 25.09.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: FE SV.0017/2023 - „Bestands- und Erfahrungsanalyse zum autonomen Fahren“
- Wo
- Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.09.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Vorhaben soll einen Beitrag zur Evaluierung des Gesetzes zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48 vom 27. Juli 2021, S. 3108) leisten. Das Gesetz bildet den Regelungsrahmen für den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Es ermöglicht damit das Fahren in festgelegten Betriebsbereichen, ohne dass ein Fahrer physisch anwesend ist. Ziel des Gesetzes ist es, die schnelle Einführung des autonomen Fahrens in die Praxis zu unterstützen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen. Die im Gesetz nach Ablauf des Jahres 2023 festgelegte Evaluierung (§ 1l Straßenverkehrsgesetz, StVG) soll auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen und Erkenntnisse zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewinnen. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Vereinbarkeit mit …
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Das Vorhaben soll einen Beitrag zur Evaluierung des Gesetzes zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48 vom 27. Juli 2021, S. 3108) leisten. Das Gesetz bildet den Regelungsrahmen für den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Es ermöglicht damit das Fahren in festgelegten Betriebsbereichen, ohne dass ein Fahrer physisch anwesend ist. Ziel des Gesetzes ist es, die schnelle Einführung des autonomen Fahrens in die Praxis zu unterstützen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen. Die im Gesetz nach Ablauf des Jahres 2023 festgelegte Evaluierung (§ 1l Straßenverkehrsgesetz, StVG) soll auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen und Erkenntnisse zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewinnen. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Vereinbarkeit mit Datenschutz-vorschriften sowie die im Rahmen von Erprobungsgenehmigungen und Genehmigungen zur Einleitung des Regelbetriebs gewonnenen Erfahrungen im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der kurzen Wirkungszeit des Gesetzes soll diese Evaluierung erste Hinweise in Bezug auf Anwendung und Wirksamkeit des Gesetzes sowie für weitere erforderliche Schritte geben. Aufgabe des Vorhabens ist es, eine Bestands- und Erfahrungsanalyse (Monitoring) von laufenden und abgeschlossenen Projekten zum autonomen Fahren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland durchzuführen. Soweit vorhanden, soll das Monitoring auch Beispiele einschließen, bei denen eine Überführung von Systemen des autonomen Fahrens in den Regelbetrieb bereits stattgefunden hat. Die aus den Erkenntnissen abgeleiteten Schlussfolgerungen sollen zum einen Effekte des autonomen Fahrens auf Verkehrssicherheit, Verkehrseffizienz, Mobilität und Akzeptanz aufzeigen, zum anderen die Wirkung des Gesetzes auf die Erprobung von Pilotanwendungen im Straßenverkehr und die Überführung von Systemen in den Regelbetrieb beleuchten.
Erfüllungsort
- Ort
- 51427 Bergisch Gladbach
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA2B
Verlauf
- 16.04.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 23.04.2024 Ausschreibung veröffentlicht · Die Anforderung zum Eignungsnachweis1 Personal wird wie folgend geändert bzw. erweitert (Eignungskriterien 5.1.9): - Mindestens eine Psychologin / ein Psychologe mit letztem Abschluss Diplom oder Master oder einer Wissenschaftlerin / eines Wissenschaftlers mit vergleichbarer…
- 25.09.2024 Ergebnis veröffentlicht
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat TÜV Rheinland Consulting GmbH erhalten.
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