Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 10.07.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 10.07.2026, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.07.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungInvasive gebietsfremde Arten zählen neben Klimawandel, Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und Übernutzung zu den fünf Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt. Invasive gebietsfremde Arten gefährden die Biodiversität auf unterschiedliche Weise, z. B. durch Prädation und Herbivorie, interspezifische Konkurrenz, Hybridisierung und können zu Veränderungen der Ökosystemfunktionen führen. Darüber hinaus führen invasive gebietsfremde Arten häufig zu einer Homogenisierung der Artgemeinschaften, d. h. Artgemeinschaften, in denen invasive gebietsfremde Arten vorkommen, sind weltweit ähnlich. Im geplanten Vorhaben sollen die fachlichen Grundlagen einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG für eine Nationale Liste für Deutschland zur Ergänzung der Unionsliste erarbeitet und dargestellt werden. Insbesondere soll ein fachliches Konzept erarbeitet werden, um …
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Invasive gebietsfremde Arten zählen neben Klimawandel, Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und Übernutzung zu den fünf Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt. Invasive gebietsfremde Arten gefährden die Biodiversität auf unterschiedliche Weise, z. B. durch Prädation und Herbivorie, interspezifische Konkurrenz, Hybridisierung und können zu Veränderungen der Ökosystemfunktionen führen. Darüber hinaus führen invasive gebietsfremde Arten häufig zu einer Homogenisierung der Artgemeinschaften, d. h. Artgemeinschaften, in denen invasive gebietsfremde Arten vorkommen, sind weltweit ähnlich. Im geplanten Vorhaben sollen die fachlichen Grundlagen einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG für eine Nationale Liste für Deutschland zur Ergänzung der Unionsliste erarbeitet und dargestellt werden. Insbesondere soll ein fachliches Konzept erarbeitet werden, um beurteilen zu können, welche Arten nach § 54 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BNatSchG in die Nationale Liste aufzunehmen und welche der oben genannten Beschränkungen bzw. Maßnahmen nach § 54 Abs. 4 S. 1 BNatSchG in Verbindung mit der EU-Verordnung für die jeweiligen Arten erforderlich sind. Weitere notwendige Abstimmungen mit den Ressorts und ggf. mit weiteren Akteuren sind in einem Folgeprozess nach der Erstellung dieser fachlichen Grundlage vorgesehen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 27.05.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 25.06.2026 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
- 01.07.2026 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
- 01.07.2026 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
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