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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 02.08.2023

ExWoSt - Konzeptionelle Analysen und Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld

Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 26.10.2023). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
26.10.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.10.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: ExWoSt - Konzeptionelle Analysen und Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
05.09.2023 bis 31.07.2025

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.10.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Gesetzgebungskompetenz für das Wohngeldrecht innerhalb der Bundesregierung. Daher muss das BMWSB mit Blick auf den Zweck des Wohngeldes fortlaufend und damit auch zukünftig dafür sorgen, dass eine Zielerreichung bezüglich der angestrebten Entlastungswirkung der Sozialleistung gewährleistet ist. Zum 1.Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes in Kraft. Infolge der „Wohngeld Plus“ Reform haben deutlich mehr Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld und die Wohngeldbeträge wurden deutlich erhöht. Es wurde eine Klimakomponente zur Abschwächung der Belastungen infolge von energetischen Sanierungen sowie eine Heizkostenkomponente zur Dämpfung der Belastung angesichts gestiegener Energiepreise eingeführt. Auch nach dieser Reform besteht die Aufgabe, das Wohngeld …

Ganze Beschreibung lesen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Gesetzgebungskompetenz für das Wohngeldrecht innerhalb der Bundesregierung. Daher muss das BMWSB mit Blick auf den Zweck des Wohngeldes fortlaufend und damit auch zukünftig dafür sorgen, dass eine Zielerreichung bezüglich der angestrebten Entlastungswirkung der Sozialleistung gewährleistet ist. Zum 1.Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes in Kraft. Infolge der „Wohngeld Plus“ Reform haben deutlich mehr Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld und die Wohngeldbeträge wurden deutlich erhöht. Es wurde eine Klimakomponente zur Abschwächung der Belastungen infolge von energetischen Sanierungen sowie eine Heizkostenkomponente zur Dämpfung der Belastung angesichts gestiegener Energiepreise eingeführt. Auch nach dieser Reform besteht die Aufgabe, das Wohngeld konzeptionell zu verbessern und das Wohngeldrecht entsprechend weiterzuentwickeln, für das BMWSB fort. Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen (z.B. veränderte Voraussetzungen auf den Wohnungsmärkten) soll mithilfe des Wohngeldes auch zukünftig angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich gesichert werden. Zudem ist es erforderlich, rechtliche Änderungen in angrenzenden sozialen Sicherungssystemen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Ausgaben und Empfängerzahlen des Wohngeldes zu bewerten. Beispiele hierfür sind u.a. die Anpassung der Regelbedarfe im Bürgergeld (SGB II / SGB XII) oder Anpassungen im Bereich der vorrangigen Leistungen (z.B. Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss). Zudem wird das Wohngeld am 1.Januar 2025 im Rahmen der Dynamisierung an die Entwicklung des allgemeinen Mietenniveaus und der Verbraucherpreise angepasst. Für die Bewertung dieser Maßnahmen ist eine geeignete wissenschaftliche und empirische Fundierung erforderlich, die mit diesem Projekt abgedeckt werden soll. Die Forschungsergebnisse sind damit eine zentrale Information- und Entscheidungsgrundlage für den Bund. Zentraler Bestandteil des Forschungsvorhabens sind strukturelle Analysen, konzeptionelle Vorschläge und daran angelehnte Mikrosimulationsanalysen, um das BMWSB bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohngeldes zu unterstützen. Zudem ist eine Abschätzung von Kosten und Wirkungen der Dynamisierung des Wohngeldes sowie gegebenenfalls weiterer zukünftiger Anpassungsmaßnahmen im Wohngeldsystem erforderlich. Zu analysierende Aspekte sind beispielsweise die Entlastungswirkung des Wohngeldes bei den Wohnkosten, Unterschiede nach Haushaltstypen oder regionalem Mietenniveau. Bei rechtlichen Änderungen im Wohngeld oder angrenzenden sozialen Sicherungssystemen ist insbesondere die Wirkung auf die Zahl der Empfänger, die Höhe des Wohngeldes und auf die Wohngeldausgaben zu beziffern. Für das Projekt werden seitens des Auftragnehmers eigenständige konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wohngeldes erwartet, die mit dem Auftraggeber, dem BMWSB und ggf. weiteren Teilnehmern im Rahmen von Fachgesprächen diskutiert werden. Hierfür sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Fachgebiet des Wohngeldsystems und der angrenzenden sozialen Sicherungssysteme (insbesondere der Grundsicherung nach SGB II / SGB XII und der vorrangigen Sozialleistungen wie Kinderzuschlag sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe bzw. der zukünftigen Kindergrundsicherung) erforderlich und seitens des Auftragnehmers nachzuweisen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 02.08.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 26.10.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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