ExWoSt - Konzeptionelle Analysen und Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld
Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 26.10.2023). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Eingegangen: 1 Angebot.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 26.10.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.10.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: ExWoSt - Konzeptionelle Analysen und Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 05.09.2023 bis 31.07.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.10.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Gesetzgebungskompetenz für das Wohngeldrecht innerhalb der Bundesregierung. Daher muss das BMWSB mit Blick auf den Zweck des Wohngeldes fortlaufend und damit auch zukünftig dafür sorgen, dass eine Zielerreichung bezüglich der angestrebten Entlastungswirkung der Sozialleistung gewährleistet ist. Zum 1.Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes in Kraft. Infolge der „Wohngeld Plus“ Reform haben deutlich mehr Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld und die Wohngeldbeträge wurden deutlich erhöht. Es wurde eine Klimakomponente zur Abschwächung der Belastungen infolge von energetischen Sanierungen sowie eine Heizkostenkomponente zur Dämpfung der Belastung angesichts gestiegener Energiepreise eingeführt. Auch nach dieser Reform besteht die Aufgabe, das Wohngeld …
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Gesetzgebungskompetenz für das Wohngeldrecht innerhalb der Bundesregierung. Daher muss das BMWSB mit Blick auf den Zweck des Wohngeldes fortlaufend und damit auch zukünftig dafür sorgen, dass eine Zielerreichung bezüglich der angestrebten Entlastungswirkung der Sozialleistung gewährleistet ist. Zum 1.Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes in Kraft. Infolge der „Wohngeld Plus“ Reform haben deutlich mehr Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld und die Wohngeldbeträge wurden deutlich erhöht. Es wurde eine Klimakomponente zur Abschwächung der Belastungen infolge von energetischen Sanierungen sowie eine Heizkostenkomponente zur Dämpfung der Belastung angesichts gestiegener Energiepreise eingeführt. Auch nach dieser Reform besteht die Aufgabe, das Wohngeld konzeptionell zu verbessern und das Wohngeldrecht entsprechend weiterzuentwickeln, für das BMWSB fort. Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen (z.B. veränderte Voraussetzungen auf den Wohnungsmärkten) soll mithilfe des Wohngeldes auch zukünftig angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich gesichert werden. Zudem ist es erforderlich, rechtliche Änderungen in angrenzenden sozialen Sicherungssystemen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Ausgaben und Empfängerzahlen des Wohngeldes zu bewerten. Beispiele hierfür sind u.a. die Anpassung der Regelbedarfe im Bürgergeld (SGB II / SGB XII) oder Anpassungen im Bereich der vorrangigen Leistungen (z.B. Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss). Zudem wird das Wohngeld am 1.Januar 2025 im Rahmen der Dynamisierung an die Entwicklung des allgemeinen Mietenniveaus und der Verbraucherpreise angepasst. Für die Bewertung dieser Maßnahmen ist eine geeignete wissenschaftliche und empirische Fundierung erforderlich, die mit diesem Projekt abgedeckt werden soll. Die Forschungsergebnisse sind damit eine zentrale Information- und Entscheidungsgrundlage für den Bund. Zentraler Bestandteil des Forschungsvorhabens sind strukturelle Analysen, konzeptionelle Vorschläge und daran angelehnte Mikrosimulationsanalysen, um das BMWSB bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohngeldes zu unterstützen. Zudem ist eine Abschätzung von Kosten und Wirkungen der Dynamisierung des Wohngeldes sowie gegebenenfalls weiterer zukünftiger Anpassungsmaßnahmen im Wohngeldsystem erforderlich. Zu analysierende Aspekte sind beispielsweise die Entlastungswirkung des Wohngeldes bei den Wohnkosten, Unterschiede nach Haushaltstypen oder regionalem Mietenniveau. Bei rechtlichen Änderungen im Wohngeld oder angrenzenden sozialen Sicherungssystemen ist insbesondere die Wirkung auf die Zahl der Empfänger, die Höhe des Wohngeldes und auf die Wohngeldausgaben zu beziffern. Für das Projekt werden seitens des Auftragnehmers eigenständige konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wohngeldes erwartet, die mit dem Auftraggeber, dem BMWSB und ggf. weiteren Teilnehmern im Rahmen von Fachgesprächen diskutiert werden. Hierfür sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Fachgebiet des Wohngeldsystems und der angrenzenden sozialen Sicherungssysteme (insbesondere der Grundsicherung nach SGB II / SGB XII und der vorrangigen Sozialleistungen wie Kinderzuschlag sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe bzw. der zukünftigen Kindergrundsicherung) erforderlich und seitens des Auftragnehmers nachzuweisen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 02.08.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 26.10.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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