Expressverkehr Ostbayern (EVO)
Auftraggeber: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) hat einen Auftrag für Dienstleistungen in München ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 24.09.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Expressverkehr Ostbayern (EVO)
- Wo
- München, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 24.09.2026, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- bis 12.12.2043
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.09.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungÖffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 2,17 Mio. Zugkilometern pro Jahr (vsl. 12/2028 – 12/2043) auf folgender Linie: München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf (RE 2). Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2043, am 12.12.2043. Die Leistungszeit beträgt demnach 15 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden …
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 2,17 Mio. Zugkilometern pro Jahr (vsl. 12/2028 – 12/2043) auf folgender Linie: München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf (RE 2). Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2043, am 12.12.2043. Die Leistungszeit beträgt demnach 15 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung der Neufahrzeuge angeboten. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Erfüllungsort
Verlauf
- 05.02.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 19.02.2026 Ausschreibung veröffentlicht · In Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" der ursprünglichen Bekanntmachung werden die Kriterien: "Eintragung in das Handelsregister: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" und "Relevante Bildungs- und…
- 01.08.2026 Ausschreibung veröffentlicht · In Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Angebote" hiermit wie folgt neu gefasst:
- 18.09.2026 Ausschreibung veröffentlicht · In Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Eintragung in das Handelsregister: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" hiermit wie folgt neu gefasst: In…
- 23.09.2026 Ausschreibung veröffentlicht · In Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Angebote" hiermit wie folgt neu gefasst:
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
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