Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn am 22.12.2021 vergeben, Zuschlag an RegioKontext GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 172.660 €. Eingegangen: 2 Angebote.
RegioKontext GmbH Berlin
- Summe
- 172.660 €
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 22.12.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 15.06.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.12.2021 bis 31.07.2024
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.06.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit der Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2019 hat der Bund eine Finanzierungskompetenz für den Sozialen Wohnungsbau erhalten und beteiligt sich dem entsprechend auf der Grundlage von Art. 104d GG seit dem Jahr 2020 (wieder) an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Die Einzelheiten werden in einer jährlich zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung geregelt (VV Sozialer Wohnungsbau). Neben einer standardisierten Programmplanung/Berichterstattung der Länder an den Bund in einem Set von Tabellen (Anlagen 2 bis 5 für die VV 2020 und 2021), die neben den vorgesehenen Fördergegenständen und den vorgesehenen Mitteleinsatz auch Informationen zu den Förderergebnissen und den eingesetzten Mitteln der Länder enthalten, enthält die VV auch Festlegungen über eine darüber hinaus gehende Evaluierung der Verwendung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau. …
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Mit der Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2019 hat der Bund eine Finanzierungskompetenz für den Sozialen Wohnungsbau erhalten und beteiligt sich dem entsprechend auf der Grundlage von Art. 104d GG seit dem Jahr 2020 (wieder) an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Die Einzelheiten werden in einer jährlich zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung geregelt (VV Sozialer Wohnungsbau). Neben einer standardisierten Programmplanung/Berichterstattung der Länder an den Bund in einem Set von Tabellen (Anlagen 2 bis 5 für die VV 2020 und 2021), die neben den vorgesehenen Fördergegenständen und den vorgesehenen Mitteleinsatz auch Informationen zu den Förderergebnissen und den eingesetzten Mitteln der Länder enthalten, enthält die VV auch Festlegungen über eine darüber hinaus gehende Evaluierung der Verwendung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau. Nach Art 13 der VV 2020 ist regelmäßig eine Evaluierung im Zusammenwirken mit den Ländern vereinbart. Grundlagen der Evaluierung sind die Übersichten der jährlichen Berichterstattung (Anlagen 4 und 5). Die Gewinnung sonstiger für die Evaluierung erforderlicher Informationen soll ohne unverhältnismäßigen Aufwand für die beteiligten Stellen erfolgen. Die nunmehr erstmals umzusetzende Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau folgt dabei im Grundsatz den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, aus denen sich einige allgemeine Anforderungen ergeben: - regelmäßige Evaluierung aller Subventionen in Bezug auf Grad der Zielerreichung, Effizienz und Transparenz - Prüfung der Subventionen auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Effektivität (einschließlich externer Effekte) sowie Kohärenz mit den finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen der Politik der Bundesregierung sowie mit Blick auf Optimierungspotenziale - Seit 2015 zusätzlich Nachhaltigkeitsprüfung. Hiervon ausgehend soll im Rahmen dieses Projekts sowohl ein inhaltlich und methodisch tragfähiges Evaluierungskonzept für diese und nachfolgende Evaluierungen entwickelt, als auch die eigentliche Evaluierung für die ersten Förderjahrgänge ab 2020 durchgeführt werden. Die Evaluierung soll im Wesentlichen auf der Basis der Anlagen zur VV (Anlagen 2 und 3 - Programmplanungen Anlagen 4 und 5 - Mitteleinsatz und Förderergebnisse) der Länder zur VV Sozialer Wohnungsbau erfolgen und sich auf den Zeitraum 2020 bis 2022 beziehen. Der Schwerpunkt der Evaluierung soll bei den Programmjahren 2021 und 2022 liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Programmjahr 2020 um eine Anlaufphase handelt und Daten zu den Förderergebnissen der Programmjahre 2021 und 2022 aufgrund des zweijährigen Berichtszeitraums erst im jeweils übernächsten Jahr nach Ablauf des Jahres der Bewilligung vollständig zur Verfügung stehen. Zudem ist die im Programmjahr 2022 zusätzlich vom Bund bereitgestellte 1 Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Projekts zu berücksichtigen und gesondert zu betrachten. Die Evaluierung wird sich auf weitere Daten und Informationen, insbesondere aus den Ländern stützen und neben einer quantitativen Betrachtung auch verschiedene qualitative Komponenten beinhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand für die beteiligten Stellen bei den Ländern erfolgt. Die Evaluierung soll durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 29.09.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 15.06.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat RegioKontext GmbH erhalten, Summe 172.660 €.
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