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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 19.03.2024

Evaluation Faire Mobilität

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Berlin am 02.09.2024 vergeben, Zuschlag an InterVal GmbH. Eingegangen: 5 Angebote.

Zuschlag an

InterVal GmbH Berlin

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
5
Zuschlag
02.09.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 03.09.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Evaluation Faire Mobilität
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Laufzeit
12 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.09.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu …

Ganze Beschreibung lesen

Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 19.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 03.09.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat InterVal GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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