Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
Auftraggeber: Stadt Schwelm · Schwelm
Stadt Schwelm hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Schwelm am 13.10.2025 vergeben, Zuschlag an HPC AG. Eingegangen: 2 Angebote.
HPC AG Duisburg
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 13.10.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 14.10.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
- Wo
- Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 28.10.2025 bis 30.04.2026
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungFür den Rückbau des Schwelmebades an der Schwelmestraße ist die Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes erforderlich. Auf Grundlage der durchzuführenden Untersuchungen ist der Rückbau unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu planen und ein Leistungsverzeichnis für die Schadstoffsanierung und den Rückbau zu erstellen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Gesamtumsatz von mindestens 70.000,00 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert). 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren b) Entnahme von Materialproben nach DIN EN ISO 16000-32 c) Zertifiziert für Probenahme nach DIN …
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Für den Rückbau des Schwelmebades an der Schwelmestraße ist die Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes erforderlich. Auf Grundlage der durchzuführenden Untersuchungen ist der Rückbau unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu planen und ein Leistungsverzeichnis für die Schadstoffsanierung und den Rückbau zu erstellen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Gesamtumsatz von mindestens 70.000,00 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert). 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren b) Entnahme von Materialproben nach DIN EN ISO 16000-32 c) Zertifiziert für Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 d) Chemische Untersuchungen durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiertes Labor e) Probenahme Abfall nach LAGA PN 98 f) Probenahme Raumluft nach VDI 3492 in der aktuell geltenden Fassung g) Projektleiter/in mit mehrjähriger (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung im Bereich der Projektleitung Baufeldfreimachung / Rückbau h) der/die benannte Projektleiter/ in über Erfahrungen (mindestens 2 Projekte vergleichbarer Größe) im öffentlichen Vergaberecht und der Ausschreibung öffentlicher Aufträge verfügt i) Hauptamtliche mit einer Fortbildung im Bereich ATV DIN 18459 und VDI-Richtlinie 6210 - Abbruch von baulichen und technischen Anlagen 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag VII. Zuschlagskriterien: Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Erfüllungsort
- Ort
- 58332 Schwelm
- Kreis
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA56
Verlauf
- 08.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 14.10.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat HPC AG erhalten.
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