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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 01.09.2025

Erneuerung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens Sachsen-Anhalt - Teilfunktion Regulation im Wasserhaushalt

Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hat einen Auftrag für „Erneuerung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens Sachsen-Anhalt - Teilfunktion Regulation im Wasserhaushalt“ in Halle (Saale) ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 15.09.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 15.09.2025, 11:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Erneuerung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens Sachsen-Anhalt - Teilfunktion Regulation im Wasserhaushalt
Wo
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 15.09.2025, 11:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.09.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verankerte Vorsorgegedanke zielt darauf ab, bereits das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu verhindern und so die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen zu schützen. Entsprechend gilt es, die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gleichberechtigt neben anderen Schutzgütern in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Hierfür entwickelten aufgrund fehlender (bundes)einheitlicher Vorgaben die einzelnen Bundesländer verschiedene Bewertungsverfahren, um auf der Grundlage von Bodenkarten die in § 2 BBodSchG beschriebenen Bodenfunktionen flächendifferenziert zu bewerten. Durch die Einbindung der Bewertungsverfahren in die Landes-, Regional- und Bauleitplanung wird die Identifikation und hinreichende Berücksichtigung der besonders schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden …

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Der im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verankerte Vorsorgegedanke zielt darauf ab, bereits das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu verhindern und so die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen zu schützen. Entsprechend gilt es, die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gleichberechtigt neben anderen Schutzgütern in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Hierfür entwickelten aufgrund fehlender (bundes)einheitlicher Vorgaben die einzelnen Bundesländer verschiedene Bewertungsverfahren, um auf der Grundlage von Bodenkarten die in § 2 BBodSchG beschriebenen Bodenfunktionen flächendifferenziert zu bewerten. Durch die Einbindung der Bewertungsverfahren in die Landes-, Regional- und Bauleitplanung wird die Identifikation und hinreichende Berücksichtigung der besonders schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes ermöglicht. Für die großmaßstäbige Bewertung der Bodenfunktion Regelung im Wasserhaushalt wird in Sachsen-Anhalt aktuell die Infiltrationskapazität herangezogen (Borg & Preetz 1996). Die Ableitung der Werte erfolgt dabei für Ackerböden unter Berücksichtigung von Bodenart, Entstehungsart und Zustandsstufe, während für Grünlandböden neben der Bodenart die Bodenstufe und die Wasserverhältnisse in die Bewertung einfließen. Die Niedersächsische Methode zur Bewertung der Regelungsfunktion im Wasserhaushalt verknüpft die Wasserdurchlässigkeit (Infiltrationskapazität) mit der nutzbaren Feldkapazität (Retentionskapazität). Die entsprechenden Methoden zur Ermittlung der Parameter finden sich in Bug et al. (2020). Das sich in Arbeit befindende bundesweite Bodenfunktionsbewertungsverfahren soll (sich am niedersächsischen Vorgehen orientieren und) die Bodenteilfunktion Wasserkreislauf anhand der Kriterien Retentionskapazität, Infiltrationsleistung sowie Auenböden bewerten. In Sachsen-Anhalt wurde bereits 1996 im Auftrag des damaligen Umweltministeriums ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV LAU) veröffentlicht. Dieses Verfahren steht Behörden und anderen Nutzern zur landesweiten Bodenbewertung in jeweils aktualisierter Version zur Verfügung und kann maßstabsunabhängig eingesetzt werden. Neben dem BFBV LAU gibt es die „Rechnergestützte Bodenbewertung nach dem Methoden-Management-System (MeMaS)“ des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt auf Basis der flächendeckend für Sachsen-Anhalt digital verfügbaren Vorläufigen Bodenkarte (VBK 50) im Maßstab 1:50.000. Zur Stärkung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes soll in Zukunft ein gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Aufgabe des Projektes ist die methodische Neuaufstellung der Bewertung der Wasserhaushaltsfunktion im Rahmen eines einheitlichen Bodenfunktionsbewertungs-verfahrens für Sachsen-Anhalt. Dafür soll sich an der Niedersächsischen Methodik („NIBIS“) sowie an dem auf Bundesebene geplanten Verfahren orientiert werden. Danach sollen in die Bewertung der Regulationsfunktion im Wasserhaushalt die Infiltrationsleistung, die Retentionskapazität sowie Auenböden einfließen. Im Rahmen dieses Projektes soll die Bewertung der Retentionskapazität erarbeitet und die Bewertung der Infiltrationsleistung gegebenenfalls erneuert werden. Die Retentionskapazität ergibt sich aus der nutzbaren Feldkapazität (nFK) und der Luftkapazität (LK), während die Infiltrationsleistung über den kf-Wert bestimmt wird (Bug et al. 2022).

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Halle (Saale) (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 01.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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