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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 12.12.2024

Erneuerung der Geländer Straßenüberführungsanlagen Nr. 514, 520, 523, 526 und 537

Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal · Uelzen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal hat einen Auftrag für Bauleistungen im Landkreis Uelzen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.01.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 27.01.2025, 13:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Erneuerung der Geländer Straßenüberführungsanlagen Nr. 514, 520, 523, 526 und 537
Wo
Landkreis Uelzen, Niedersachsen
Bis wann
Angebotsfrist 27.01.2025, 13:59 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßen-brückenanlagen Nr. 514, Nr. 520, Nr. 523, Nr. 526 und Nr. 537. Auf Grund von diversen Schäden und die Nichteinhaltung von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsiche-rung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwe-gen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen. An den Brücken Nr. 514, 520, 526 und 537 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Das bestehende Stahlgeländer auf der Brücke Nr. 523 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Für die vorgenannten fünf Brü-cken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Ver-ankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Montagematerial herzustel-len, zu …

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Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßen-brückenanlagen Nr. 514, Nr. 520, Nr. 523, Nr. 526 und Nr. 537. Auf Grund von diversen Schäden und die Nichteinhaltung von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsiche-rung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwe-gen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen. An den Brücken Nr. 514, 520, 526 und 537 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Das bestehende Stahlgeländer auf der Brücke Nr. 523 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Für die vorgenannten fünf Brü-cken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Ver-ankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Montagematerial herzustel-len, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksaus-stattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme in der Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und in Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen. Auf den Brücken Nr. 520, 523, 526 und 537 sind die vorhandenen Geländerpfosten im Beton des Kappengesimes und im Beton der Flügel-wändene eingelassen. Die Pfoten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tau-salzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Die Geländerpfosten der Brücke Nr. 514 sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims und auf den Flügelwänden befestigt, diese Fußplatten sind zu demontieren und die Bohrlöcher der Fußplattenverankerung sind ebenfalls mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Sollte bei der De-montage der Geländer Beschädigungen der Betonflächen entstehen, sind diese Beschädigungen zu beseitigen und an die vorhandene Betonoberfläche anzugleichen. Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Absturzsicherung einzurichten. Die jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Für Fußgänger ist mit entsprechen-der Verkehrssicherung die Nutzung der Fußwege durch die jeweiligen Baustellenabschnitte zu ermöglichen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 514 und Nr. 523 ist auf Grund der not-wendigen Vollsperrungen während der Maßnahme auf einer auszuweisenden Umleitungsstrecke umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 520, 526 und 537 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschal-tung vorgesehen. Die Treppen und Zugänge, zu den Betriebswegen, der jeweiligen Brücken sind zu sperren. Der zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort wird pro Brücke auf 5 Werktage geschätzt.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Landkreis Uelzen (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Niedersachsen

Verlauf

  1. 12.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 13.12.2024 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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