Entwicklung und Abstimmung von Standards für natur- und umweltbezo-gene Prüfungen beim Stromnetzausbau
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für „Entwicklung und Abstimmung von Standards für natur- und umweltbezo-gene Prüfungen beim Stromnetzausbau“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.09.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Entwicklung und Abstimmung von Standards für natur- und umweltbezo-gene Prüfungen beim Stromnetzausbau
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 12.09.2024, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.08.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie im Oktober 2023 verabschiedete geänderte EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III), die gerade in deutsches Recht (insbesondere §§ 12n und 43n EnWG) umgesetzt wird, schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Vorhaben des Stromnetzausbaus. Bezüglich der Methodik zur Planung der Stromnetzinfrastruktur ergeben sich daraus im Hinblick auf die verschiedenen naturschutzrechtlichen Prüferfordernisse große Unsi-cherheiten und offene Fragen. Bei der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Begleitung des Umsetzungsprozesses und bei der anschließenden Operationalisierung der Neuregelungen für die Planungspraxis bestehen ebenfalls große Herausforderungen. Diese bestehen auf planerischer Ebene z. B. bei der der Bewertung von Raumwiderstandsklassen (u.a. bezüglich indikatorischer Aspekte für arten- und naturschutzrechtliche Belange) und den …
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Die im Oktober 2023 verabschiedete geänderte EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III), die gerade in deutsches Recht (insbesondere §§ 12n und 43n EnWG) umgesetzt wird, schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Vorhaben des Stromnetzausbaus. Bezüglich der Methodik zur Planung der Stromnetzinfrastruktur ergeben sich daraus im Hinblick auf die verschiedenen naturschutzrechtlichen Prüferfordernisse große Unsi-cherheiten und offene Fragen. Bei der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Begleitung des Umsetzungsprozesses und bei der anschließenden Operationalisierung der Neuregelungen für die Planungspraxis bestehen ebenfalls große Herausforderungen. Diese bestehen auf planerischer Ebene z. B. bei der der Bewertung von Raumwiderstandsklassen (u.a. bezüglich indikatorischer Aspekte für arten- und naturschutzrechtliche Belange) und den Bewertungsschritten für eine nachvollziehbare Ableitung von Infrastrukturgebieten (§ 12j, Abs. 1 EnWG) unter Berücksichtigung von räumlichen und technischen Alternativen, die dann in einen Infrastrukturgebieteplan aufgenommen werden. Auf Genehmigungsebene bestehen neue Anforderungen z. B. hinsichtlich der Ableitung einer konkreten Trasse innerhalb der Infrastrukturgebiete (§ 43n EnWG), bei den erforderlichen Über-prüfungsinstrumenten, der Bewertung von Konflikten und der Ableitung von Minderungsmaß-nahmen auf Grundlage unterschiedlicher Konstellationen vorhandener Daten zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten bei fehlendem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Der Ausbau der Stromnetze wird als Freileitung und als Erdkabel realisiert, so dass bei der Bearbeitung die spezifischen Aspekte von Freileitungen als auch von Erdkabeln zu berücksichtigen sind. Zudem sind unterschiedliche Ausbauformen sowie die jeweiligen planerischen Ebenen, Netzentwicklungsplan, Infrastrukturgebieteplan und Planfeststellung zu unterscheiden. Die Berichte eines FuE-Vorhabens in diesem Themenfeld sind gerade in Druck als BfN Schriften 688 und 689. Sie entstanden aber noch unter den anderen Randbedingungen einer Bundesfachplanung, die jetzt durch die Planung von Infrastrukturgebieten ersetzt wird. Dennoch sollten die Methodenvorschläge aus diesem FuE-Vorhaben z. T. auch künftig bei der Ausweisung von Infrastrukturgebieten (§ 12j EnWG) eine Orientierungshilfe bilden und - wo geboten - entsprechend fortentwickelt werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 15.08.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in DeutschlandZuschlag 30.01.2026 an Universität Osnabrück · 1 Angebot