Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßenwesen hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bergisch Gladbach am 06.11.2025 vergeben, Zuschlag an Karlsruher Institut für Technologie (Rechtsform KöR). Eingegangen: 5 Angebote.
Karlsruher Institut für Technologie (Rechtsform KöR) Karlsruhe
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 5
- Zuschlag
- 06.11.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 12.11.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
- Wo
- Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen Lichtsignalanlagen eingesetzt, beim Anschluss der Rampe an eine Straße der EKL 3 können auch andere Lösungen, wie beispielsweite ein Kreisverkehr, zur Anwendung kommen. Die RAL lassen jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen auch Abweichungen von den dargestellten Regelfällen zu. Werden aufgrund großer Fahrtweiten hohe Fahrtgeschwindigkeiten angestrebt, können auch teilplanfreie Knotenpunkte zum Einsatz kommen. Hierbei soll jedoch auf die Kontinuität bei der Ausbildung aufeinanderfolgender Knotenpunkte …
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Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen Lichtsignalanlagen eingesetzt, beim Anschluss der Rampe an eine Straße der EKL 3 können auch andere Lösungen, wie beispielsweite ein Kreisverkehr, zur Anwendung kommen. Die RAL lassen jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen auch Abweichungen von den dargestellten Regelfällen zu. Werden aufgrund großer Fahrtweiten hohe Fahrtgeschwindigkeiten angestrebt, können auch teilplanfreie Knotenpunkte zum Einsatz kommen. Hierbei soll jedoch auf die Kontinuität bei der Ausbildung aufeinanderfolgender Knotenpunkte geachtet werden. Bei geringerer Verkehrsbedeutung sind hingegen auch plangleiche Kreuzungen möglich. Sowohl bei neu geplanten Straßen der EKL 2 als auch im älteren Bestand vergleichbarer Strecken der Verbindungsfunktionsstufe LS II ist festzustellen, dass beide genannten Ausnahmefälle häufiger anzutreffen sind. Aktuellere Studien zu den Einsatzgrenzen und Sicherheitswirkungen von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten im Zuge von Straßen der EKL 2, die auch die unterschiedlichen finanziellen Aufwände und Flächenverbräuche, insbesondere im Falle von Kreuzungsbauwerken berücksichtigen, existieren somit nicht. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Einsatzgrenzen der verschiedenen Knotenpunktarten im Zuge von Straßen der EKL 2 klarer zu definieren und eine eindeutigere Abgrenzung zu finden. Hierbei sollen die Verkehrssicherheit, die Verkehrsqualität sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte für die Knotenpunktarten und deren Umfeld berücksichtigt werden. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Empfehlungen abgeleitet werden, ob und wenn inwiefern die Vorgaben der RAL angepasst werden müssen.
Erfüllungsort
- Ort
- 51427 Bergisch Gladbach
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA2B
Verlauf
- 09.11.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 12.11.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Karlsruher Institut für Technologie (Rechtsform KöR) erhalten.
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