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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 15.10.2021

Einkauf von digitalen Patientenportalen

Auftraggeber: Vertragseinrichtungen der Prospitalia GmbH · Ulm

Vertragseinrichtungen der Prospitalia GmbH hat den Auftrag für Software am 04.04.2022 vergeben, Zuschlag an POLAVIS GmbH und 13 weitere. Obergrenze laut Bekanntmachung: 215.001 €. Eingegangen: 6–11 Angebote je Los.

Summe
215.001 €
Angebote
6–11 je Los
Zuschlag
04.04.2022

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 25.04.2022.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Software: Einkauf von digitalen Patientenportalen
Wo
nicht angegeben
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
24 Monate
Lose
3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.04.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler …

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Gegenstand der Förderung der Krankenhäuser gemäß Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung. Ebenso sind Investitionen in die technische sowie informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Darüber hinaus werden ebenfalls nicht-digitale Komponenten, wie z. B. Maßnahmen zur gezielten Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten, sowie für Fördervorhaben gegebenenfalls erforderliche personelle und räumliche Maßnahmen gefördert. Integraler Bestandteil aller Fördermaßnahmen sind Investitionen in die Informationssicherheit. Die Vorhaben nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und 9 KHSFV sind gem. § 19 Abs. 2 KHSFV nur förderfähig, wenn beim Austausch medizinischer Daten die vorhandenen international anerkannten technischen, syntaktischen und semantischen Standards, soweit verfügbar, zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden, die Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden, generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Interoperabilität müssen in allen Produktbereichen international anerkannte offene Standards, allen voran HL7 V2.3 und V2.5, HL7 FHIR, die in IHE profilierten Standards (z.B. XDS.B, PIX/PDQ, ATNA) sowie DICOM berücksichtigt werden. Ziel des Fördertatbestandes 2 ist der digitale Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Dadurch soll sowohl eine Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse wie auch die Unterstützung der Patienten vor und im Laufe des Behandlungsprozesses entstehen. Der Fördertatbestand wird in drei Bereiche unterteilt: digitales Aufnahmemanagement, digitales Behandlungsmanagement und digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einkauf eines bereits existierenden digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahmemanagement, digitalem Behandlungsmanagement und digitalem Entlass- und Überleitungsmanagement sowie einem Dienstleistungskontigent für Einführung und Pflege.

3 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Digitales Aufnahmemanagement POLAVIS GmbH
2 Digitales Behandlungsmanagement POLAVIS GmbH
3 Digitales Entlass- und Überleitungssystem Nubedian GmbH

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE

Verlauf

  1. 15.10.2021 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 25.04.2022 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat POLAVIS GmbH und 13 weitere erhalten, Obergrenze laut Bekanntmachung 215.001 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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