Eigenbeschaffung von Gas und Elektrischer Energie für RVE für das Jahr 2028
Auftraggeber: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH · Annaberg-Buchholz
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH hat einen Auftrag für Wasser- und Energieversorgung im Erzgebirgskreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 30.06.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wasser- und Energieversorgung: Eigenbeschaffung von Gas und Elektrischer Energie für RVE für das Jahr 2028
- Wo
- Erzgebirgskreis, Sachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 30.06.2026, 13:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- bis 31.12.2028
- Lose
- 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut Bekanntmachung1.) Gegenstand der Leistungen sind die Belieferungen der vorgenannten Gesellschaft von Erdgas mit einem Lieferumfang von ca. 1.331.000 kWh im Lieferzeitraum vom 01.01.2028 06.00 Uhr bis zum 01.01.2029 06.00 Uhr und der Belieferung von elektrischer Energie (RLM + SLP) mit einem Lieferumfang von ca. 1.539.895 kWh für den Lieferzeitraum vom 01.01.2028 0.00 Uhr bis zum 31.12.2028 24.00 Uhr. Es ist jeweils ein Angebotspreis in einem offenen Rahmenliefervertrag (mit voller Flexibilität) zur Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrische Energie für die in den Anlagen enthaltenen Entnahmestellen anzugeben. Die angebotenen Energiepreise sind Nettopreise und beinhalten lediglich die Kosten des Bieters für die reine Energie und die Aufwendungen für die Beschaffung, den Vertrieb und die Abrechnung. Für das Los 2 sämtlicher RLM-Entnahmestellen Strom (Anlage 2) ist ein Mischpreis aus dem allgemeinen …
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1.) Gegenstand der Leistungen sind die Belieferungen der vorgenannten Gesellschaft von Erdgas mit einem Lieferumfang von ca. 1.331.000 kWh im Lieferzeitraum vom 01.01.2028 06.00 Uhr bis zum 01.01.2029 06.00 Uhr und der Belieferung von elektrischer Energie (RLM + SLP) mit einem Lieferumfang von ca. 1.539.895 kWh für den Lieferzeitraum vom 01.01.2028 0.00 Uhr bis zum 31.12.2028 24.00 Uhr. Es ist jeweils ein Angebotspreis in einem offenen Rahmenliefervertrag (mit voller Flexibilität) zur Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrische Energie für die in den Anlagen enthaltenen Entnahmestellen anzugeben. Die angebotenen Energiepreise sind Nettopreise und beinhalten lediglich die Kosten des Bieters für die reine Energie und die Aufwendungen für die Beschaffung, den Vertrieb und die Abrechnung. Für das Los 2 sämtlicher RLM-Entnahmestellen Strom (Anlage 2) ist ein Mischpreis aus dem allgemeinen Strommix des Bieters und dem Preis für Grünstrom/Energie aus Erneuerbaren Anlagen gemäß Definition Abschnitt 2.4 Randnummer 19 (35) und 19 (67) der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (2022/C80/01) anzubieten. Für die vorgesehene Belieferung mit Grünstrom/Energie aus Erneuerbaren Anlagen sind die entsprechenden Herkunftszertifikate bzw. Erzeugungsanlagen mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Nach erfolgter Lieferung von Grünstrom- /Energie aus Erneuerbaren Anlagen für 2028 ist durch den Lieferanten bis spätestens 31.03.2029 die vollständige Nachweisführung zu den gelieferten Energiemengen und Herkunftsnachweisen dem Öffentlichen Auftraggeber schriftlich vorzulegen. Der Lieferant erhält spätestens 10 Arbeitstage nach erfolgter Vertragsunterzeichnung die zu den Entnahmestellen zugehörigen vollständigen Angaben zur Marktlokation, Messlokation und Zählernummer, damit er die Lieferstellen bei den Netzbetreibern anmelden kann. Mit Abschluss des Rahmenliefervertrages hat der Lieferant selbständig bis zu den einzelnen Entnahmestellen die Netznutzungen und Messungen mit den jeweiligen Netzbetreibern bzw. den Messstellenbetreibern vertraglich zu regeln und rechnet diese mit dem Kunden im Rahmen seiner Rechnungslegung ab. Die Kosten für die Netznutzung, gesetzliche Steuern, Umlagen und andere Abgaben sind explizit nicht Vertragsbestandteil und werden nach den zum Zeitpunkt der Belieferung gültigen und genehmigten Preisen der jeweiligen Netz- bzw. Messstellenbetreiber dem Vertragspartner gesondert abgerechnet. Die Lieferung erfolgt nach den Bestimmungen -der Ausschreibungsunterlagen, -den EU-rechtlichen Vorgaben (insbesondere Richtlinie (EU) 2019/944, Verordnung (EU) 2019/942, -den Netzwerk Kodizes, -den Vorgaben des EnWG, -der auf Grundlage des EnWG erlassenen Rechtsverordnungen sowie den einschlägigen vollziehbaren Festlegungen und Beschlüssen der BNetzA. -Die einschlägigen VDE-Anwendungsregeln gemäß § 49 Abs. 1 und 2 EnWG in ihrer jeweils geltenden Fassung sind ebenfalls Grundlage dieses Vertrages, soweit nicht zwingend gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
3 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Erzgebirgskreis
- Bundesland
- Sachsen
- NUTS
- DED42
Verlauf
- 31.05.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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