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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 27.11.2023

Dienstleistungen der Beratung und Schulung (Betriebscoaching) von touristischen Leistungsträgern zur Digitalisierung in Ostbayerns Destinationen Bayerischer Wald und Bayerisches Golf- und Thermenland

Auftraggeber: Tourismusverband Ostbayern e.V. · Regensburg

Tourismusverband Ostbayern e.V. hat den Auftrag für Dienstleistungen in Regensburg am 12.03.2024 vergeben, Zuschlag an Ostbayern Tourismusmarketing GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 500.000 €. Eingegangen: 2 Angebote.

Zuschlag an

Ostbayern Tourismusmarketing GmbH Regensburg

Summe
500.000 €
Angebote
2
Zuschlag
12.03.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 14.03.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Dienstleistungen der Beratung und Schulung (Betriebscoaching) von touristischen Leistungsträgern zur Digitalisierung in Ostbayerns Destinationen Bayerischer Wald und Bayerisches Golf- und Thermenland
Wo
Regensburg, Bayern
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
09.02.2024 bis 31.12.2024

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.03.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Beschaffungsgegenstand sind im Rahmen eines Förderprojekts die Planung und Ausführung von Beratungsmaßnahmen bei vor allem kleinstrukturierten touristischen Leistungsträgern mit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Um eine relevante anhaltende Digitalisierungsentwicklung anzustoßen, sollen im Zuge dieses Projekts 500 touristische Leistungsträger in individuellen Einzelcoachings (inkl. Akquise, Vor-/Nachbereitung, Schulungsmaterial etc.) sensibilisiert, informiert und zur Erstellung von digitalem Content motiviert werden, um die digitale Sichtbarkeit des Angebots zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und den Weg zum online buchbaren Produkt zu ebnen. Angesichts der großen und heterogenen Zielgruppe mit einem niedrigen Digitalisierungsniveau ist eine sehr regionalspezifische und intensive Betreuung notwendig, um einen nachhaltigen Effekt zu erzeugen. Daher wird für die Umsetzung eine …

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Beschaffungsgegenstand sind im Rahmen eines Förderprojekts die Planung und Ausführung von Beratungsmaßnahmen bei vor allem kleinstrukturierten touristischen Leistungsträgern mit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Um eine relevante anhaltende Digitalisierungsentwicklung anzustoßen, sollen im Zuge dieses Projekts 500 touristische Leistungsträger in individuellen Einzelcoachings (inkl. Akquise, Vor-/Nachbereitung, Schulungsmaterial etc.) sensibilisiert, informiert und zur Erstellung von digitalem Content motiviert werden, um die digitale Sichtbarkeit des Angebots zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und den Weg zum online buchbaren Produkt zu ebnen. Angesichts der großen und heterogenen Zielgruppe mit einem niedrigen Digitalisierungsniveau ist eine sehr regionalspezifische und intensive Betreuung notwendig, um einen nachhaltigen Effekt zu erzeugen. Daher wird für die Umsetzung eine Laufzeit bis August 2026 veranschlagt. Die Leistungen (= Betriebscoachings im weiteren Sinne inkl. Betriebsakquise, Durchführung, Vor- und Nachbereitung, Schulungs-/Beratungsunterlagen etc.) des Auftragnehmers umfassen folgende Projektphasen (s. Leistungsbeschreibung [Anlage 802]): 1. Konzept und Material 2. Betriebsakquise 3. Betriebscoaching im engeren Sinne 4. Projektabwicklung und Dokumentation Alle diese Leistungen müssen best- und schnellstmöglich erbracht werden. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 550.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber diesem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch "Einzelabrufe" während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, maximal von dem Auftragnehmer einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber dem Auftragnehmer beauftragte Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber dem Auftragnehmer keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.

Erfüllungsort

Ort
93059 Regensburg
Bundesland
Bayern
NUTS
DE232

Verlauf

  1. 27.11.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 28.11.2023 Ausschreibung veröffentlicht · 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHR02 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite geschlossen. 5.1.6 Allgemeine Informationen…
  3. 14.03.2024 Ergebnis veröffentlicht

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Ostbayern Tourismusmarketing GmbH erhalten, Summe 500.000 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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