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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 29.09.2024

Datenannahme und Prüfung in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und 4 SGB V /HZV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V und § 87a Abs. 7 SGB V

Auftraggeber: DAK-Gesundheit · Hamburg

DAK-Gesundheit hat einen Auftrag für Wirtschaftsprüfung und Steuern in Hamburg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 29.10.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 29.10.2024, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Wirtschaftsprüfung und Steuern: Datenannahme und Prüfung in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und 4 SGB V /HZV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V und § 87a Abs. 7 SGB V
Wo
Hamburg
Bis wann
Angebotsfrist 29.10.2024, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
48 Monate
Lose
2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.09.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. LOS 1: Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die "Richtlinien der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen" in der Änderung durch das Vertragsänderungsgesetz zum 01.04.2018 und die von der Auftraggeberin …

Ganze Beschreibung lesen

Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. LOS 1: Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die "Richtlinien der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen" in der Änderung durch das Vertragsänderungsgesetz zum 01.04.2018 und die von der Auftraggeberin erstellten Prüfregeln gemäß der Leistungsbeschreibung. Durch die Implementierung eines standardisierten, systematischen Prüfverfahrens erfüllt die DAK-Gesundheit ihren gesetzlichen Prüfauftrag nach § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V. LOS 2: Datenannahme und Bereinigung des Behandlungsbedarfes der Gesamtvergütung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V und Bereinigung § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V Entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß § 73b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes erfolgt quartalsweise. Für jeden Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen (im Folgenden: KV-Bereich), in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, muss eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchgeführt werden. Die Vorgehensweise wird in einem Bereinigungsvertrag, der zwischen Krankenkasse und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen wird, festgelegt. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal.

2 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungWert, geschätzt
1 106d-Prüfung nicht angegeben
2 HZV-Bereinigung nicht angegeben

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Hamburg
Bundesland
Hamburg
NUTS
DE600

Verlauf

  1. 29.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf dtvp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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