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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 09.08.2026

Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028

Auftraggeber: Landesamt für Umwelt · Mainz

Landesamt für Umwelt hat einen Auftrag für Umweltdienste in Mainz ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 22.09.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.

Die Angebotsfrist endete am 22.09.2026, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Umweltdienste: Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028
Wo
Mainz, Rheinland-Pfalz
Bis wann
Angebotsfrist 22.09.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
26.10.2026 bis 10.12.2028
Lose
42 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission …

Ganze Beschreibung lesen

Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.

42 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungWert, geschätzt
1 Los 1 DE-5213-401 Neunkhausener Plateau nicht angegeben
2 Los 2 DE-5507-401 Ahrgebirge nicht angegeben
3 Los 3 DE-6014-401 Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim nicht angegeben
4 Los 4 DE-5706-401 Vulkaneifel nicht angegeben
5 Los 5 DE-5711-401 Mittelrheintal nicht angegeben
6 Los 6 DE-6013-403 NSG Hinter der Mortkaute nicht angegeben
7 Los 7 DE-6116-402 Schilfgebiete zwischen Gimbsheim und Oppenheim inklusive Fischsee nicht angegeben
8 Los 8 DE-6210-401 Nahetal nicht angegeben
9 Los 9 DE-6215-401 Höllenbrand nicht angegeben
10 Los 10 DE-6216-401 Eich-Gimbsheimer Altrhein nicht angegeben
11 Los 11 DE-6014-403 Ober-Hilbersheimer Plateau nicht angegeben
12 Los 12 DE-6416-401 Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit Silbersee nicht angegeben
13 Los 13 DE-6512-301 Mehlinger Heide nicht angegeben
14 Los 14 DE-6516-401 Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl-Wörth nicht angegeben
15 Los 15 DE-6616-402 Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen nicht angegeben
16 Los 16 DE-6710-401 Hornbach und Seitentäler nicht angegeben
17 Los 17 DE-6715-401 Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen nicht angegeben
18 Los 18 DE-6716-404 Heiligensteiner Weiher nicht angegeben
19 Los 19 DE-6815-401 Neupotzer Altrhein nicht angegeben
20 Los 20 DE-6816-402 Hördter Rheinaue inklusive Kahnbusch und Oberscherpfer Wald und DE-6816-403 Karlskopf und Leimersheimer Altrhein nicht angegeben
21 Los 21 DE-6915-402 Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen nicht angegeben
22 Los 22 DE-7015-405 Neuburger Altrheine nicht angegeben
23 Los 23 DE-5409-401 Ahrmündung nicht angegeben
24 Los 24 DE-5412-401 Westerwälder Seenplatte nicht angegeben
25 Los 25 DE-5509-401 Laacher See nicht angegeben

Hier die ersten 25 von 42 Losen. Alle Lose: Textfassung dieser Seite · Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Mainz (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Verlauf

  1. 09.08.2026 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 03.09.2026 Ausschreibung veröffentlicht · Die Angebotsfrist wurde auf den 22.09.2026 um 10 Uhr verlängert.
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf landesverwaltung.vergabe.rlp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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