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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 02.11.2023

Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd

Auftraggeber: Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg

Solestadt Bad Dürrenberg hat einen Auftrag für Bauleistungen im Saalekreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 04.12.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 04.12.2023, 08:45 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd
Wo
Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 04.12.2023, 08:45 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.11.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Hinweis zum Bauvorhaben Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen. Die Vorwand 60 cm dick und war 5,10 m hoch. Diese wurde bis 3,30m abgetragen, einschl. dem Absturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand. Nach diesem Rückbau wurden die dahinterliegenden vorhandenen Gewölbe auf Tragfähigkeit begutachtet. Diese sind nicht mehr tragfähig. Es ist wegen der Einsturzgefährdung kein Rückbau der unteren Wand bis OK Hof möglich. Die Ertüchtigung der bestehenden Abschlusswand erfolgt durch eine neue vorgesetzte Stahlbetonwand zwischen der vorderen halbhohen vorhandenen Scheunenwand und der dahinterliegenden desolaten Gewölbewand. Die neue Stahlbetonwand erhält unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten eine Verblendung mit vorhandenem Naturstein. Das untere Gewölbe (tragfähig) …

Ganze Beschreibung lesen

Hinweis zum Bauvorhaben Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen. Die Vorwand 60 cm dick und war 5,10 m hoch. Diese wurde bis 3,30m abgetragen, einschl. dem Absturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand. Nach diesem Rückbau wurden die dahinterliegenden vorhandenen Gewölbe auf Tragfähigkeit begutachtet. Diese sind nicht mehr tragfähig. Es ist wegen der Einsturzgefährdung kein Rückbau der unteren Wand bis OK Hof möglich. Die Ertüchtigung der bestehenden Abschlusswand erfolgt durch eine neue vorgesetzte Stahlbetonwand zwischen der vorderen halbhohen vorhandenen Scheunenwand und der dahinterliegenden desolaten Gewölbewand. Die neue Stahlbetonwand erhält unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten eine Verblendung mit vorhandenem Naturstein. Das untere Gewölbe (tragfähig) ist während der Bauphase flächig unter der Gewölbedecke abzustützen. Es ist eine 3,30 m hohe Aufschüttung vor der unteren Wand während der Bauphase für den Bohransatzpunkt zu erbringen. Die Gründung der Wand erfolgt zwischen beiden vorhandenen Wänden mittels einer tangierenden Bohrpfahlwand, d = 63 cm, Tiefe 9,30 m, mit einer Einbindetiefe von 6,0 m in den tragenden Baugrund (siehe Statik). Über der Bohrpfahlwand ist konstruktiv abschnittsweise ein Kopfbalken (d = 83 cm, h = 50 cm) zur Aufnahme der aufgehenden Stahlbetonwand auszubilden. Es wird abschnittsweise eine Stahlbetonwand, d = 40 cm, mit einer Höhe von 5,20 m, auf dem Kopfbalken errichtet. Die Stahlbetonwand ist gemäß Vorgabe der Statik in mehreren Bauabschnitten zu errichten. Betonverfüllung abschnittsweise: Der Raum zwischen der neuen Wand und dem vorhandenen Außengewände, sowie die dahinterliegenden desolaten Gewölbeöffnungen werden mit Flüssigbeton kraftschlüssig aufgefüllt. Die Verfüllungen mit Flüssigbeton sind in 5 Lagen auszubilden (Siehe Statik) Je Schicht ist eine Abbindezeit von 7 Tagen einzuhalten. Nach Fertigstellung der Stahlbetonwand mit dahinterliegenden Betonverfüllung kann der Rückbau der Schotterebene und der unteren Natursteinwand erfolgen. Im Anschluss erhält der Bereich der neuen Stahlbetonwand eine Natursteinverkleidung. Ein Teilbereich der vorh. Natursteinwand wurde oberhalb abgebrochen. Das Material wurde zwischengelagert (Entfernung 200 m) und kann für die obere Wandverkleidung genutzt werden. Das vorhandene Natursteinmaterial aus dem Rückbau der unteren Vorsatzwand soll auch wieder verwendet werden. --- Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen. Es können zu den Hauptangeboten Nebenangebote abgegeben werden. --- Mindestanforderungen an Nebenangebote * Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. *Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. *Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen *Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. *Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. *Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. *Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Saalekreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 02.11.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 27.11.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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